Ab 01.01.2012: Anpassung der LSVA an die Teuerung

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Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses: ab 2012 Anpassung der LSVA an die Teuerung und Ermässigung für Partikelfilter

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird ab 1. Januar 2012 an die Teuerung angepasst. Die schweizerische und die europäische Delegation nahmen am 19. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU am 10.06.2011 in Brüssel die festgestellte Teuerung von durchschnittlich 0,97% zur Kenntnis. Gleichzeitig erhalten Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro II und III mit Partikelfiltern eine Ermässigung von 10% auf der LSVA.

Der Bundesrat verabschiedete im Juni 2010 den Grundsatz der Anpassung der LSVA an die Teuerung ab 2012. Es handelt sich dabei um die erste Teuerungsanpassung seit Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU am 1. Juni 2002.

Gemäss Artikel 42 des Abkommens beruht die Teuerungsrate von 0,97% auf der Entwicklung der monatlichen Konsumentenpreisindizes in der Schweiz von April 2009 bis März 2011. Das bedeutet eine Tariferhöhung von höchstens 3 Franken für einen 40-Tonnen-Lastwagen auf einer Referenzstrecke von 300 Kilometern.

Konkret führt die Anpassung zu folgenden Änderungen (aktuelle Werte in Klammern):

  • Abgabekategorie 1/Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0, I, II:
    3,10 (3,07) Rappen pro Tonne und Kilometer, d.h. 372 (369) Franken für 300 km mit 40 t
  • Abgabekategorie 2/Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro III:
    2,69 (2,66) Rappen pro Tonne und Kilometer, d.h. 322,80 (320) Franken für 300 km mit 40 t
  • Abgabekategorie 3/Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro IV, V, VI:
    2,28 (2,26) Rappen pro Tonne und Kilometer, d.h. 273,60 (272) Franken für 300 km mit 40 t

Die Delegationen verabschiedeten zudem einen Beschluss des Gemischten Ausschusses zu den Bedingungen, die Inhaber von Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro II und III mit Partikelfiltern erfüllen müssen, um die Ermässigung von 10% auf der LSVA zu erhalten. Um in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen, müssen die Betroffenen über einen Eintrag im Fahrzeugausweis verfügen, der bestätigt, dass ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter, der mindestens den Partikelgrenzwert eines Euro-IV-Fahrzeugs einhält, nachgerüstet wurde. Für im Inland immatrikulierte Fahrzeuge sind die Verfahren zum nachträglichen Einbau von Partikelfiltern im Merkblatt des ASTRA beschrieben.

Die Ermässigung von 10% führt zu folgenden Senkungen der LSVA-Sätze (in Klammern: ab Januar 2012 gültige Sätze ohne Vergünstigung):

  • Abgabekategorie 1/Euro II mit Partikelfilter:
    2,79 (3,10) Rappen pro Tonne und Kilometer
  • Abgabekategorie 2/ Euro III mit Partikelfilter:
    2,42 (2,69) Rappen pro Tonne und Kilometer

Diese Massnahme ist Teil des Aktionsplans, mit dem der Bundesrat eine nachhaltige Reduktion der Feinstaubverschmutzung anstrebt. Sie wird ebenfalls am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Das Treffen ermöglichte auch einen Informationsaustausch zu den im Sommer 2012 vorgesehenen Renovationsarbeiten an der Brenner-Eisenbahnlinie sowie zu den Zolltransitverfahren, die für den internationalen Eisenbahnverkehr durch die Schweiz gelten. Im Weiteren wurden die Vertreter der EU über die zögerlichen Fortschritte bezüglich der Nord- und Südanschlüsse zur NEAT informiert.

Das Treffen fand unter dem Vorsitz von Enrico Grillo Pasquarelli, dem Direktor Landverkehr bei der Europäischen Kommission, statt. Die Schweizer Delegation wurde von Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), angeführt. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Dezember 2011 in Brüssel vorgesehen.

(BAV, 10.06.2011)