Autobahn-Vignette 2013 in blau metallic

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Manipulation kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden

Ab 1. Dezember 2012 ist die neue Vignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe „Blau metallic“. Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist magenta, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet unverändert 40 Franken.

Die vom 1. Dezember 2012 bis zum 31. Januar 2014 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt im Originalzustand und ohne Verwendung anderer Materialien auf das Fahrzeug an der vorgeschriebenen Stelle aufgeklebt sein: bei Personenwagen auf der Innenseite der Windschutzscheibe am Rand; bei Anhängern und Motorrädern an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil. Die Vignette ist nur für das Fahrzeug gültig, auf das sie aufgeklebt wurde. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.

Im Anhängerbetrieb ist es nicht gestattet, zwei Vignetten am Zugfahrzeug anzubringen. Sowohl das Zugfahrzeug wie auch der Anhänger müssen zwingend mit je einer Vignette versehen sein. Widerhandlungen werden mit einer Busse von 200 Franken geahndet.

Wer die Vignette auf irgendeine Art manipuliert, fälscht oder eine manipulierte bzw. gefälschte Vignette verwendet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden (Art. 245 Schweizerisches Strafgesetzbuch). Sowohl die Mehrfachverwendung als auch das Befestigen der Vignette mit verbotenen Materialien gelten bereits als Manipulation.

(EZV, 29.11.2012)