Sicherungsinstrumente, SchKG
Nicht nur in konjunkturschwachen Zeiten, sondern auch bei einer guten Wirtschaftslage ist die Bestellung angemessener Sicherheiten für Ihre Forderungen von grosser Wichtigkeit. Vorrangig geht es um die Abschätzung von Risiken und die Minimierung von Debitorenausständen resp. Debitorenverlusten durch den Einsatz von Sicherheiten und anderen Instrumenten wie z.B. Eigentumsvorbehalten, Pfand- und Retentionsrechten, Kautionen, Sicherungsübertragungen, Patronatserklärungen, Garantien, Bürgschaften und Konventionalstrafen sowie der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:
• Beratung bei der Wahl geeigneter Sicherheitsinstrumente
• Beratung in Betreibungs-, Vollstreckungs-, Nachlass- und Konkursverfahren
• Beratung bezüglich Sanierungsmassnahmen und Restrukturierungen
• Übernahme von Inkassomandate (Eintreibung Ihrer Debitorenforderungen)
• Übernahme von ausseramtlichen Konkursverwaltungen und
aussergerichtlichen Nachlassverfahren
• Sachwaltermandate bei Nachlassstundung und Konkursaufschub
• Abwicklung von Liquidationen in Nachlassverfahren und
zivilrechtlichen Liquidationen
• Rückkauf von Verlustscheine
Info - Betreibungsferien:
Während der Betreibungsferien dürfen keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden. Die Betreibungsferien dauern je sieben Tagen vor und nach Ostern und Weihnachten sowie in der Zeit vom 15. bis 31. Juli. Eine Betreibungshandlung ist beispielsweise die Zustellung des Zahlungsbefehls. Keine Betreibungshandlung - und daher auch während der Betreibungsferien zulässig - stellt das Einreichen des Betreibungsbegehrens dar.