Ab 01.01.2012: Neue Energieetikette für Auto

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Bundesrat verabschiedet neue Energieetikette für Personenwagen

Der Bundesrat hat am 10.06.2011 die Einführung einer verbesserten Energieetikette für Personenwagen beschlossen. Neu werden der absolute Treibstoffverbrauch und damit die CO2-Emissionen bei der Einteilung der Fahrzeuge in die Energieeffizienz-Kategorien stärker gewichtet. Die Energieetikette erfasst neu auch alternative Antriebe wie Elektrofahrzeuge und sie wird künftig jährlich dem neusten Stand der Technik angepasst. Die entsprechende Revision der Energieverordnung tritt am 1. August in Kraft mit einer Übergangsfrist bis Ende 2011.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G. A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Heute hat der Bundesrat eine Verbesserung der bestehenden Energieetikette beschlossen.

Wichtigste Neuerungen

  • Die Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien erfolgt aufgrund von Treibstoffverbrauch und Leergewicht der Personenwagen. Bisher war dabei der absolute Treibstoffverbrauch zu rund 60% massgebend. Zu rund 40% hing die Einteilung von einem relativen Wert ab, nämlich dem Quotienten aus Treibstoffverbrauch und Leergewicht. An diesem bewährten System wird festgehalten, weil dank dieser teilweise relativen Bewertung Autokäuferinnen und -käufer, die ein grösseres Fahrzeug benötigen, ebenfalls aus Modellen der Kategorie A auswählen können. Neu wird aber der relative Anteil auf 30% reduziert, bzw. der absolute Anteil auf 70% erhöht. Der absolute Verbrauch und damit die CO2-Emissionen erhalten auf diese Weise bei der Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien grösseres Gewicht.
  • Die bisherige Energieetikette war vor allem auf fossil betriebene Autos ausgerichtet. Neu deckt die Etikette dank klar definierter Umrechnungsfaktoren auch alternative Antriebsformen wie Elektrofahrzeuge ab. Um diese unterschiedlichen Antriebe und Treibstoffe miteinander vergleichen zu können, wird der Energieverbrauch von der Energiequelle bis zum Rad (well-to-wheel) statt bisher nur vom Tank zum Rad (tank-to-wheel) berücksichtigt.
  • Bei Fahrzeugen, die auch rein elektrisch angetrieben und über das Stromnetz aufgeladen werden können (Plug-in-Hybrid, Range Extender), wird der elektrische und der nicht-elektrische Verbrauch als Summe angegeben. Für den elektrischen Verbrauch werden wie bei reinen Elektrofahrzeugen die CO2-Emissionen aus der Stromproduktion ausgewiesen.
  • Neu werden die CO2-Emissionen prägnant mit einem farbigen Balken dargestellt und als Vergleichswert der Durchschnittswert der im Vorjahr verkauften Neuwagen angegeben.
  • Die Energieetikette muss regelmässig dem neusten Stand der Technik angepasst werden, sonst würde der Anteil an Fahrzeugen in der besten Kategorie A ständig zunehmen. Neu erfolgt diese Verschärfung jährlich und nicht wie bisher nur alle zwei Jahre. Stichtag für die Festlegung der Kategorien ist der 31. Mai, und die angepassten Werte werden jeweils auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt.

Die revidierte Energieverordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Eine Übergangsfrist bis Ende 2011 gibt dem Autohandel genügend Zeit für die notwendigen Umstellungen. Die neue Energieetikette gilt ab dem 1. Januar 2012.

Tipp-Links:

Entwurf Energieverordnung (EnV) (pdf, 1954kb)

Entwurf Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) (pdf, 93kb)


(BR/UVEK, 10.06.2011)