Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV:
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ersetzt die 6-stellige MWST-Nummer
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27.10.2010 entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt. Die neue UID-Nummer wird die alte 6-stellige MWST-Nummer ersetzen.
Die Hauptabteilung MWST und das Bundesamt für Statistik informieren die Steuerpflichtigen mit einem gemeinsamen Schreiben.
- Welches ist meine neue MWST-Nummer?
Die UID hat das Format CHE-123.456.789 und die MWST-Nummer setzt sich
zusammen aus der UID mit dem Zusatz "MWST"
CHE-123.456.789 MWST
- Wann erhalte ich meine UID?
Die UID wird vom Bundesamt für Statistik allen Mehrwertsteuerpflichtigen im
Verlaufe des 1. Semesters 2011 bekannt gegeben. Bisher nicht mehrwert-
steuerpflichtige Unternehmen sind gebeten, sich direkt beim Bundesamt für
Statistik zu informieren.
- Bis wann muss ich meine MWST-Nummer anpassen?
Die Hauptabteilung MWST wird die alte MWST-Nummer weiterhin verwenden
bis Ende 2013 (wird Referenznummer genannt). Zwischen Mitte 2011 bis Ende
2013 haben Sie zwei MWST-Nummern und können auch beide verwenden
(CHE-123.456.789 MWST und MWST 799 000). Es wird empfohlen, die Ihr
Unternehmen betreffenden Anpassungen (Informatik, Rechnungen oder
andere Dokumente) demzufolge in Ihre Planungen 2012 - 2013 aufzunehmen,
um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen.
- Gibt es aufgrund der UID Änderungen bei der MWST?
Der Bundesrat hat entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft
tritt.
Die Hauptabteilung MWST wird im ersten Quartal 2011 informieren, welche
Änderungen die UID für die MWST zur Folge hat.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der UID, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der MWST stehen, ist das Bundesamt für Statistik zuständig.
Für weitere Infos setzen sich bitte mit uns in Kontakt.
(27.10.2010)