Family Office als Instrument der Nachfolgeplanung

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Das Family Office als Instrument der Nachfolgeregelung

altUrsprünglich wurden Family Office im angelsächsischen Raum von wohlhabenden Familien gegründet, um das Familienvermögen einheitlich verwalten zu können. Doch auch im kontinentaleuropäischen Umfeld wird das Family Office zunehmend beliebter. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Family Office genau ist und inwiefern es auch für Mittelstandsunternehmer als Lösung für die Nachfolgeregelung interessant sein kann.

Family Office zur Verwaltung des Familienvermögens
Der Begriff Family Office kommt aus dem angelsächsischen Raum. Ursprünglich bedeutet Family Office, dass vermögende Familien eine eigene Gesellschaft gründen, um ihre privaten und unternehmerischen Vermögenswerte optimal zu verwalten. Wesentlich ist, dass das Vermögen einer Familie nicht oder nur teilweise auf einzelne Personen verteilt, z.B. nach dem Tod der Eltern, sondern als Gesamtvermögen angelegt wird. Heute beauftragt man mit der Verwaltung normalerweise unabhängige Vermögensberater.

Bei einem Family Office geht es nicht immer nur um Vermögensanlagen. Es kann auch um ideelle oder kulturelle Güter gehen. Beispielsweise kann eine Erfindung eines Familienmitglieds ausgewertet oder eine Kunstsammlung verwaltet werden.

Bankenunabhängige Family Offices werden auch in Europa immer beliebter. Ein Grund dafür ist, dass der Anlagemarkt zunehmend unübersichtlich wird. Dazu bieten Banken und Versicherungen naturgemäss keine unabhängige Beratung. Deswegen entscheiden sich vermögende Familien immer häufiger für eine abgekoppelte Beratungsleistung in Form eines unabhängigen Family Office.

Das Family Office als interessante Lösung auch für Mittelstandsunternehmer
Unternehmen werden ffice oft an Dritte verkauft, wenn keine Nachfolger aus der Familie zur Verfügung steht. Durch den Verkauf verfügen die bisherigen Inhaber plötzlich über liquide Vermögen, für die man geeigneten Anlageformen suchen muss. Eltern, die ihr Unternehmen häufig in harter Arbeit selber aufgebaut haben, wünschen sich verständlicherweise, dass das Vermögen auch nach ihrem Tod langfristig gut angelegt und zu vernünftigen Zwecken gebraucht wird. Es soll nicht nur den eigenen Kindern, sondern auch deren Nachfahren zugute kommen, allenfalls auch anderen Familienmitgliedern. Dafür ist ein Family Office auch für Vertreter des Mittelstandes eine interessante Lösung.

Einige rechtliche Aspekte beim Family Office
Juristisch gilt das Family Office normalerweise als Einfache Gesellschaft. Möglich ist aber auch die Form der Stiftung, wobei die einschränkenden Bestimmungen über Familienstiftungen von Art. 335 ZGB zu beachten sind.

Beim Aufbau eines Family Offices sollte unbedingt auch das Erbrecht berücksichtigt werden: Wenn pflichtteilsberechtigte Erben vorhanden sind, genügt es nicht, einfach das Vermögen zusammenzulegen und eine Verwaltung zu organisieren. Dann kann es passieren, dass Erben nach dem Tod eines Angehörigen die Auszahlung ihres Pflichtteils verlangen. Grundlage eines Family Office muss also, wenn Pflichtteilserben vorhanden sind, ein öffentlich beurkundeter Erbvertrag sein. Im Erbvertrag müssen die Pflichtteilsberechtigten über das Verfügungsrecht betreffend ihren Pflichtteil verzichten, allenfalls auch für spätere Ehepartner und Nachkommen.

(10.01.2011)