MWST Fristerstreckung mit Online-Formular

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MWST Fristerstreckung mit Online-Formular

Ab sofort können Sie oder Ihr Vertreter die Erstreckung der Frist für die Einreichung der MWST-Abrechnung und/oder der Zahlung fälliger MWST-Beiträge mittels Online-Formular beantragen. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Fristerstreckungen können erst beantragt werden, nachdem der Steuerpflichtige das Abrechnungsformular erhalten hat.
  • Gemäss Art. 87 Abs. 1 MWSTG ist ab dem Fälligkeitsdatum ein Verzugszins geschuldet.
  • Für jede Firma und Abrechnungsperiode ist ein separates Fristerstreckungsformular einzureichen.
  • Die von der ESTV Hauptabteilung MWST vorgeschlagenen Fristen stellen jeweils die Maximalfristen dar.
  • Fristerstreckungen bis 2 Wochen nach dem Fälligkeitsdatum werden stillschweigend gewährt. Es ist kein Fristerstreckungsformular einzureichen.
  • Nach Erhalt eines allfälligen Schlussprotokolls können keine Fristen beantragt werden.

>>> Hier geht’s direkt zum Online-Fristerstreckungsformular.

(ESTV, 28.02.2012)