MWST Fristerstreckung mit Online-Formular
Ab sofort können Sie oder Ihr Vertreter die Erstreckung der Frist für die Einreichung der MWST-Abrechnung und/oder der Zahlung fälliger MWST-Beiträge mittels Online-Formular beantragen. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Fristerstreckungen können erst beantragt werden, nachdem der Steuerpflichtige das Abrechnungsformular erhalten hat.
- Gemäss Art. 87 Abs. 1 MWSTG ist ab dem Fälligkeitsdatum ein Verzugszins geschuldet.
- Für jede Firma und Abrechnungsperiode ist ein separates Fristerstreckungsformular einzureichen.
- Die von der ESTV Hauptabteilung MWST vorgeschlagenen Fristen stellen jeweils die Maximalfristen dar.
- Fristerstreckungen bis 2 Wochen nach dem Fälligkeitsdatum werden stillschweigend gewährt. Es ist kein Fristerstreckungsformular einzureichen.
- Nach Erhalt eines allfälligen Schlussprotokolls können keine Fristen beantragt werden.
>>> Hier geht’s direkt zum Online-Fristerstreckungsformular.
(ESTV, 28.02.2012)