Zunahme der Zivildienst-Gesuche: Bundesrat beschliesst Massnahmen

0
1475

Zunahme der Zivildienst-Gesuche: Bundesrat beschliesst Massnahmen

altNachdem im April 2009 für die Zulassung zum Zivildienst die Tatbeweislösung in Kraft getreten war, stieg die Zahl in den ersten zwölf Monaten der Tatbeweislösung von rund 2'000 auf über 8'500. An seiner Sitzung vom 10.12.2010 hat der Bundesrat nun einen Bericht des VBS gutgeheissen, in dem eine Reihe von Massnahmen aufgelistet sind. So sollen am Zivildienst interessierte Rekruten zu einem "Gespräch Zivildienstgesuche (GZG)" aufgeboten werden.

Ab Beginn der Frühjahrsrekrutenschule 2011 werden im Dienst stehenden Rekruten, die ein Zivildienstgesuch einreichen oder einreichen wollen, innert vier Wochen in einem Rekrutierungszentrum ein sogenanntes "Gespräch Zivildienstgesuche (GZG)" durchlaufen. Dabei soll mit einem strukturierten Interview geklärt werden, welches die Gründe für das Gesuch sind: Gründe im Zusammenhang mit dem Militärdienst, psychische oder physische Probleme, Reaktion auf ein bestimmtes Vorkommnis im Dienst, Motivationsprobleme.

Liegen solche Gründe vor, werden im GZG alternative Lösungen gesucht, um den Rekruten zur Leistung des Militärdienstes zu motivieren, beispielsweise die Zuteilung einer anderen Funktion. Beruft sich der Rekrut unmissverständlich auf Gewissensgründe, wird das Gespräch abgebrochen, um nicht den Eindruck zu erwecken eine Gewissensprüfung durchzuführen. Durch das Gespräch erhofft sich die Armee auch Lehren für die Menschenführung.

Von den anderen Gesuchstellern soll im Einführungskurs des Zivildienstes ein zum strukturierten Interview analoger Fragebogen ausgefüllt werden, um ebenfalls Rückschlüsse zu erhalten. Der administrative und organisatorische Aufwand für ein GZG wäre hier unverhältnismässig gross.

(VBS, 10.12.2010)

Kommentare zu diesem Bundesrat-Beschluss

Für die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ist die Einführung der "Gesprächs Zivildienstgesuch" höchst problematisch. Die Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender spricht von Schikane. Befürchtet wird die Wiedereinführung der Gewissensprüfung.

Alt Nationalrat Heiner Studer (EVP/AG), der Motionär für die Abschaffung der alten Gewissensprüfung fürchtet, "dass der Bundesrat die Gewissensprüfung durch die Hintertür wieder einführt." Ein solches Vorgehen sei nicht statthaft, wird Studer in einem Communiqué des Schweizerischen Zivildienstverbands CIVIVA vom 10.12.2010 zitiert. Weder der Verband noch andere Direktbetroffene hätten Gelegenheit gehabt, sich zum Vorhaben zu äussern, kritisiert er das Vorgehen des Bundesrates.

"Die beschlossenen Massnahmen sind von lächerlich über fahrlässig bis rechtlich fragwürdig, alles ausser sinnvoll", kritisierte die Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender die Revision der Zivildienstverordnung.

Auch die GSoA geht mit dem Bundesrat hart ins Gericht. Er verunmögliche jungen, leistungswilligen Männern, einen "sinnvollen Dienst an der Gesellschaft" zu leisten. Zudem würden die administrativen Hürden Zivildienstwillige benachteiligen. Auch lasse der Bundesrat mit dieser Verschärfung den Tatbeweis der anderthalbfachen Dienstleistung nicht gelten.

"Die Armee braucht alle diese jungen Männer nicht und der Bundesrat will trotz gegenteiligen Behauptungen ein Massenheer erhalten", hielt die GSoA weiter fest. Nicht tragbar sei, dass unter Umständen militärisches Personal, also die Armee, über das Vorliegen von Gewissensgründen entscheidet.

VBS-Sprecher Martin Bühler bestätigte auf Anfrage, dass neben Zivilpersonen auch Angehörige der Milizarmee die Gespräche in den Rekrutierungszentren führen können.

Was für die GSoA ein Rückschritt ist, ist für SVP-Nationalrat Christian Miesch (BL) ein Fortschritt. "Es ist ein Schritt in die richtigen Richtung", sagte der Sicherheitspolitiker und Verfechter von Verschärfungen für Zivildienstwillige auf Anfrage. Er werde nun vorerst abwarten und die Entwicklung beobachten. Sollte die Anzahl Zivildienstgesuche nicht sinken, werde er weitere Schritte fordern.

Lesen Sie auch den Bericht: Ab 01.02.2011: Revidierte Zivildienstverordnung tritt in Kraft - Erschwerter Zugang zum Zivildienst