Ab 01.02.2011: Erschwerter Zugang zum Zivildienst
(revidierte Zivildienstverordnung tritt in Kraft)
Der Bundesrat hat einer Revision der Zivildienstverordnung zugestimmt. Diese bezweckt eine Reduktion der Anzahl der Gesuchsteller. Die Massnahmen treten am 1. Februar 2011 in Kraft.
Weil auch im Jahr 2010 rund 7'000 Zivildienstgesuche eingereicht wurden, haben der Ständerat und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte Massnahmen zur Attraktivitätsreduktion gefordert. Der Bundesrat hat jetzt eine Revision der Zivildienstverordnung mit diesem Ziel gutgeheissen.
Die wichtigsten Massnahmen sind:
• Das Gesuchsformular ist nicht mehr auf dem Internet verfügbar, sondern wird
auf Anfrage zugestellt. Wer ein Gesuch einreicht, muss der Vollzugsstelle nach
vier Wochen Bedenkfrist mitteilen, ob er am Gesuch festhält. Unterbleibt eine
Mitteilung, wird auf das Gesuch nicht eingetreten.
• Die freie Wahl der Einsatzmöglichkeiten wird eingeschränkt. So darf jeder
Zivi seine Einsätze nur noch in zwei unterschiedlichen Bereichen leisten
(z.B. Soziales, Umwelt).
• Der lange Einsatz muss innert drei Jahren ab Zulassung geleistet werden.
• Die Spesenentschädigungen für Zivildienstleistende von Einsatzbetrieben,
die keine Naturalleistungen erbringen können, werden annähernd halbiert.
Durch eine massvolle Erhöhung der Abgabe der Einsatzbetriebe sollen die steigenden Vollzugskosten wieder aufgefangen werden.
Die revidierte Verordnung tritt am 1. Februar 2011 in Kraft.
(EVD, 10.12.2010)
Zum herunterladen:
Verordnung über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstverordnung, ZDV) - Änderungen vom 10.12.2010
Lesen Sie auch den Bericht Zunahme der Zivildienst-Gesuche: Bundesrat beschliesst Massnahmen