Ab 01.01.2012: Soldzulage vereinheitlicht

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Ab 01.01.2012 - Soldzulage vereinheitlicht

Die Verordnung des VBS über die Verwaltung der Armee (VVA-VBS) aus dem Jahr 1995 wurde angepasst. Der Hauptgrund dafür ist die Soldzulage, welche nun während der gesamten Kader-Grundausbildungsdauer vereinheitlicht wird. Damit wird das System einfacher und transparenter gestaltet und der administrative Aufwand für die militärischen Finanzverantwortlichen reduziert.

In der VVA-VBS vom 12. Dezember 1995 wurden die Soldzulagen für Kaderanwärter je nach Ausbildungsphase unterschiedlich festgelegt. Dies führte dazu, dass die Rechnungsführer der Schulen für die Dauer einer Weiterbildung eines Kaderanwärters aufwändige Buchhaltungen erstellen und aufgrund der Komplexität des Entschädigungsschlüssels umfassende Abklärungen vornehmen mussten. Damit war auch für das Truppenrechnungswesen der Armee in der Logistikbasis der Aufwand für die Kontrollen der Buchhaltungen entsprechend hoch. Mit der Revision des Artikels 4a, der Soldzulagen, wurde nun eine transparentere und effizientere Verrechnungsgrundlage definiert. Das Entschädigungsmodell sieht noch zwei statt wie bisher acht unterschiedliche Ansätze vor.

Alle Absolventen einer militärischen Weiterausbildung zum unteren Milizkader (vom Unteroffizier bis zum Leutnant) erhalten nun einheitlich CHF 23.- pro Tag (bisher galten sieben Ansätze, von CHF 5.- bis 50.-/Tag). Einzig für die Grundausbildung als höherer Unteroffizier oder Subalternoffizier zum Einheitskommandanten oder zum Führungsgehilfen Stufe Truppenkörper werden weiterhin einheitlich CHF 80.- pro Tag entschädigt.

Diese Regelung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft und führt zu Mehrkosten von rund sechs Millionen Franken, welche innerhalb des Ausgabenplafonds der Armee aufgefangen werden. Der bisherige Aufwand für Soldzulagen belief sich auf gut 17 Millionen Franken pro Jahr.

Link:

Die neuen Soldzulagen gelten für die Mehrheit der Kaderlaufbahnen (pdf, 25kb)

(VBS, 08.11.2011)