Ab 01.01.2011: Verschärftes Militärgesetz tritt in Kraft - Keine automatische Rekrutierung bei Gefängnisstrafe

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Keine automatische Rekrutierung bei Gefängnisstrafe
Bundesrat setzt verschärftes Militärgesetz ab 1. Januar 2011 in Kraft

altJunge Schweizer, die wegen eines Verbrechens verurteilt und dadurch für die Armee untragbar geworden sind, werden künftig nicht mehr rekrutiert. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die eine mögliche Gefahr für ihr Umfeld darstellen, keine militärische Ausbildung erhalten.

Im März 2010 hatte das Parlament diese und andere Änderungen des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 03.12.2010 beschlossen, das geänderte Militärgesetz und die angepassten Ausführungsverordnungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.

Am 19.03.2010 hatten die eidgenössischen Räte eine Änderung des Militärgesetzes vom 03.02.1995 verabschiedet. Die Frist für das fakultative Referendum ist unbenutzt abgelaufen.

Orientierung bei ungeordneten persönlichen Verhältnissen

Die Gesetzesänderungen sind nun in den Verordnungen konkretisiert worden, vorab im Bereich der Verwaltung der Armee sowie mit differenzierten Massnahmen bei der Nichtrekrutierung und beim Ausschluss aus der Armee. So sollen Stellungspflichtige bereits am Orientierungstag über mögliche Konsequenzen ungeordneter persönlicher Verhältnisse aufgeklärt werden. Als ungeordnete persönliche Verhältnisse gelten ein hängiges Strafverfahren oder ein Urteil wegen eines Verbrechens oder Vergehens, offene Verlustscheine, ein hängiges Konkursverfahrens oder andere Umstände, welche die Eignung in Frage stellen. Beim Vorliegen ungeordneter persönlicher Verhältnisse kann der Führungsstab der Armee die Zustimmung zum Grundausbildungsdienst verweigern, bzw. beim Bekanntwerden einen Aufgebotsstopp verfügen.

Keine Rekrutierung bei Gefängnisstrafe

Beim Vorliegen eines Strafurteils wegen eines Verbrechens oder Vergehens oder eines Strafurteils, das eine freiheitsentziehende Massnahme anordnet, kann der Führungsstab der Armee einen Nichtrekrutierungsentscheid fällen, einen Ausschluss aus der Armee oder eine Degradation verfügen. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass Personen, die eine mögliche Gefahr für ihr Umfeld darstellen, keine militärische Ausbildung erhalten.

Strengere Kaderauswahl

Auch die Beurteilung der Eignung von Anwärtern für eine Kaderfunktion hängt neu nicht mehr bloss vom Gesundheitszustand, der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit und der Sozialkompetenz des Anwärters ab. Wichtig ist auch, ob der Anwärter geordnete persönliche Verhältnisse aufweist. Nur wenn dem so ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich ein künftiger Vorgesetzter seiner Pflicht bewusst ist und ein Vorbild sein kann.

Im Zuge der Militärgesetzesrevision wurde auch beschlossen, dass neu mehr Jugendurteile im Strafregister VOSTRA erfasst werden sollen. Diese sollen jedoch aus Gründen des Datenschutzes nur bestimmten Behörden für genau definierte Zwecke zugänglich gemacht werden. Aufgrund der dafür notwendigen aufwändigen Umprogrammierungen erfolgt die Inkraftsetzung der strafregisterbezogenen Rechtsänderungen im Strafgesetzbuch und in der VOSTRA-Verordnung erst auf den 1. Januar 2013.

(VBS)