Ab 01.01.2011: Erhöhung der Lohnabzüge (ALV)

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Arbeitslosenversicherung (ALV): Erhöhung der Lohnabzüge per 01.01.2011

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Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,2%.

Auf Einkommensanteilen zwischen 126'000 und 315'000 CHF wird zudem ein Solidaritätsprozent erhoben.

Die Beitragserhöhung von 2,0 auf 2,2 % wird auf allen versicherten Einkommen bis CHF 126'000 vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126'000 und 315'000 CHF wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite getragen. Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen CHF in die ALV. Damit wird die Schuldenlast von über 7 Milliarden CHF kontinuierlich abgebaut.