Vorzeitige Pensionierung - Rechtliche und finanzielle Folgen

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Vorzeitige Pensionierung - Rechtliche und finanzielle Folgen

altViele Leute spielen mit dem Gedanken, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Dies sehr häufig aus gesundheitlichen Gründen oder auch einfach, um bereits vor Eintritt des Rentenalters mehr Zeit für anderes als den momentanen Beruf zu haben. Doch wer sich für eine vorzeitige Pensionierung entscheidet, muss fast immer beachtliche finanzielle Einbussen in Kauf nehmen. Hier erhalten Sie einige wichtige Grundinformationen zum Thema vorzeitige Pensionierung und ihre Folgen.

Bedingungen für die vorzeitige Pensionierung
Die vorzeitige Pensionierung oder Teilpensionierung ist möglich, sofern dies im Vorsorgereglement der Pensionskasse vorgesehen ist. Erreicht die versicherte Person das reglementarische Mindestalter für eine vorzeitige Pensionierung, wird sie nicht automatisch vorzeitig pensioniert, sondern nur dann, wenn der Versicherte von der ihm statutarisch eingeräumten Möglichkeit, die Ausrichtung einer vorzeitigen Altersrente zu verlangen, tatsächlich Gebrauch macht.

Wichtig: Ab 1. Januar 2010 können ältere Arbeitnehmende nicht mehr zum vorzeitigen Bezug der reglementarischen Altersleistung gezwungen werden.

Nachteile einer vorzeitigen Pensionierung
Bei vorzeitiger Pensionierung wird der Umwandlungssatz häufig um rund 0,2 Prozent für jedes Jahr gesenkt, um welches die Pensionierung vorgezogen wird. Die Regelungen für die vorzeitige Pensionierung gelten auch bei schrittweisem oder teilweisem Bezug der Rente oder des Kapitals.

Zudem entsteht durch das Fehlen der AHV-Rente bis zum AHV-Rücktrittsalter eine weitere Vorsorgelücke: Das Renteneinkommen fällt tiefer aus, als nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Erwägt der Versicherte zusammen mit der vorzeitigen Pensionierung den Vorbezug der AHV-Rente, wird auch diese lebenslänglich gekürzt. Manche Vorsorgereglemente federn diese Lücke aber durch AHV-Überbrückungsrenten ab.

Wer sich für die vorzeitige Pensionierung entschliesst und seine Erwerbstätigkeit aufgibt, gilt zudem bis zum ordentlichen AHV-Alter als Nichterwerbstätiger und entrichtet aufgrund des 20fachen Renteneinkommens, aufgerechnet um das Vermögen, Beiträge.

Weiterarbeiten oder Arbeitslosengeld beziehen nach der vorzeitigen Pensionierung
Häufig wollen vorzeitig pensionierte noch in einem kleinen Pensum weiterarbeiten, oder wenn sie (noch nach dem Recht vor 2010) unfreiwillig pensioniert worden sind, Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen.

Bei der Frage nach dem Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung gilt es zu unterscheiden, ob die vorzeitige Pensionierung freiwillig oder unfreiwillig war.

• Erfolgte die vorzeitige Pensionierung freiwillig, so hat die versicherte
  Person nur dann Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie
  nach ihrer vorzeitigen Pensionierung während mindestens 12 Monaten
  eine beitragspflichtige Beschäftigung allein nach schweizerischem
  Recht oder zusammen mit EU/EFTA Versicherungs- oder
  Beschäftigungszeiten ausgeübt hat.

• War die vorzeitige Pensionierung unfreiwillig, ist die vor der vorzeitigen
  Pensionierung ausgeübte beitragspflichtige Beschäftigung als Beitragszeit
  anzurechnen. Die Altersleistungen werden von der Arbeitslosenentschädigung
  in Abzug gebracht, wobei es keine Rolle spielt, ob diese in Renten oder
  Kapitalform erworben werden. Kapitalabfindungen sind nach der Tabelle
  der BSV in Monatsraten umzurechnen.

(02.2011)