Nidwaldner Regierung will "Doppelten Pukelsheim" einführen
In Nidwalden soll das Parlament 2014 nach dem Verfahren "Doppelter Pukelsheim" gewählt werden. Dies schlägt der Regierungsrat vor. Nidwalden muss sein Proporzwahlverfahren aufgeben, weil dieses gemäss Bundesgericht gegen die Verfassung verstösst.
Die Regierung stützt ihren Entscheid auf die Ergebnisse der Vernehmlassung, wie die Staatskanzlei am 14.04.2011 mitteilte. Andere Varianten waren die Schaffung eines Einheitswahlkreises, die Zusammenführung von Wahlkreisen in Wahlkreisverbänden oder die Wiedereinführung des Majorzwahlverfahrens.
In Nidwalden bildet jede der elf Gemeinden einen eigenen Wahlkreis. Dem grössten Wahlkreis fallen elf der 60 Parlamentssitze zu, dem kleinsten zwei. Die Wahlchancen sind je nach Gemeinde deshalb sehr unterschiedlich. Diese Ungleichheit halte vor der Bundesverfassung nicht stand, entschied das Bundesgericht 2010.
Mehrere Vorteile
Unter dem "Doppelten Pukelsheim" entspreche die Zusammensetzung des Parlaments sehr genau der politischen Wähler- und Parteienlandschaft, schreibt die Staatskanzlei.
Für den Regierungsrat hat diese Methode aber noch weitere Vorteile: Das Prinzip, dass jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet, könne beibehalten werden, für die Bürger ändere sich beim Wählen nichts, und der "Doppelte Pukelsheim" verursache den Abstimmungsbüros keine unverhältnismässige Arbeit.
Erdacht wurde das Wahlverfahren vom Augsburger Professor Friedrich Pukelsheim. Er geht davon aus, dass alle Wählenden im gesamten Wahlgebiet die Zusammensetzung des Parlaments in möglichst gleich starker Weise beeinflussen sollen.
Zunächst wird der Sitzanspruch jeder Partei für das gesamte Wahlgebiet errechnet. Dann werden die Sitze auf die Wahlkreise und schliesslich innerhalb der Listen auf die Kandidierenden verteilt. Den "Doppelten Pukelsheim" gibt es bereits in Zürich, Aargau und Schaffhausen. Im Thurgau wird am 15. Mai darüber abgestimmt.
(14.04.2011)