Laut Gesetz haftet der Verkäufer fünf Jahre lang für allfällige Mängel des Hauses. Das kann er im Vertrag mit dieser Klausel ausschliessen. Einzige Ausnahme: Für Mängel, die er absichtlich verschwiegen hat, haftet er in jedem Fall zehn Jahre lang.
Start Wir möchten ein Haus kaufen. Im Kaufvertrag steht eine Klausel "Jede Gewährleistung...