Ich möchte mein Haus verkaufen. Nun habe ich einen Käufer der wünscht, dass ich das Haus für ihn reserviere. Muss der Reservationsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

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    Ja. Ausserdem ist der Vertrag nur gültig, wenn dieser vom Notar beurkundet ist. Sonst ist der Vertrag nicht gültig und hat keine Rechtswirkung. Der für die Reservation bezahlte Betrag ist zurückzuzahlen.