Für Klagen in Erbangelegenheiten ist immer das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig.
Start Unser Vater ist gestorben. Meine vier Geschwistern und ich streiten uns über...
Für Klagen in Erbangelegenheiten ist immer das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig.