Sie können die Bank auf jeden Fall anfragen. Doch die Bank wird Sie nicht so einfach gehen lassen.
Solidarhaftung bedeutet, dass beide Schuldner je für die gesamte Hypothek geradestehen müssen. Das Finanzinstitut kann entscheiden, von wem sie den Kredit und die Zinsen einfordern will. Im Normalfall belastet sie damit das Konto Ihres Exgatten. Ist dort aber nichts zu holen, müssen Sie zahlen und den Betrag von Ihrem Exgatten zurückfordern. Für das Finanzinstitut bedeuten zwei Schuldner mehr Sicherheit als nur ein einziger.
Verständlicherweise wollen Sie nicht für ein Haus haften, das Ihnen nicht mehr gehört. Aufgrund Ihrer Anfrage wird die Bank prüfen, ob sie die Hypothek an Ihren Exgatten allein vergeben kann. Im besten Fall schliesst sie mit ihm einen neuen Vertrag ab. Dann haften Sie nicht mehr. Falls er jedoch Unterhaltszahlungen leisten muss und sein verfügbares Einkommen eher knapp ist, wird Ihr Gesuch vermutlich abgelehnt.
Hat Ihr Exgatte all diese Möglichkeiten nicht, kommen Sie nur aus dem Hypothekarvertrag heraus, wenn er das Haus verkauft.
Die Bank muss reagieren
Übrigens, wenn Haus und Hypothek im Scheidungsurteil Ihrem Ehemann zugesprochen werden, muss die Bank innerhalb eines Jahres nach der Umschreibung im Grundbuch auf der Solidarhaftung bestehen. Tut sie das nicht, sind Sie nicht mehr haftbar. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die Bank diese Frist nicht ungenutzt verstreichen lässt.