Nein. Der Vater kann die Zahlungen nicht eigenmächtig stoppen, auch wenn der Sohn nun bei ihm wohnt. In dieser Situation gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder Sie beide einigen sich einvernehmlich auf den Verzicht oder eine Reduktion der zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge. Diese Vereinbarung muss dann noch von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.
Oder der Vater verlangt vom zuständigen Gericht eine Abänderung oder Aufhebung der Alimente.