Nein. Die Eltern (in den meisten Fällen ist es die Mutter) dürfen das Besuchsrecht nicht als Druckmittel verwenden. Dem Besuchsberechtigten (in der Regel ist es der Vater) steht - unabhängig von der Pflicht, Alimente zu bezahlen - dieses Recht zu. Ausserdem haben die Kinder Anrecht auf persönlichen Kontakt zum Vater.
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