Nein.
Ein Eigentümerwechsel tangiert den alten Mietvertrag nicht. Das heisst, der neue Eigentümer hat das Mehrfamilienhaus mitsamt den Mietern und den bestehenden Mietverträgen übernommen. Für Sie gilt somit nach wie vor der bisherige Mietvertrag mit den zwei Kündigungsterminen.
Start Seit über 40 Jahren wohne ich in einer Mietwohnung. Mein Mietvertrag sieht...