Wo kann der Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gegen den Vermieter klagen?

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    Für Klagen eines Wohnungs- oder Einfamilienhausmieters ist das Gericht am Ort des Mietobjekts zuständig. Wichtig: Erste Anlaufstelle bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde für Mietsachen.