Ich arbeite als Krankenschwester und komme oftmals erst spät nach Hause. In der Hausordnung steht, dass Bewohner nach 22 Uhr nicht mehr duschen dürfen. Darf mir der Vermieter das wirklich verbieten?

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    Nein. Diese Regelung in der Hausordnung ist nicht zulässig. Sie müssen zwar auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Ein Duschverbot nach 22 Uhr greift jedoch zu stark in die privaten Bedürfnisse der Mieter ein.