Ein Gläubiger droht mir wegen eines alten Verlustscheins mit der Betreibung. Darf man wegen alte Verlustscheine überhaupt betrieben werden?

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    Ja, solange sie nicht verjährt sind. Verlustscheine, die vor 1997 ausgestellt wurden, verjähren 2016, dann ist das revidierte Gesetz zu Schuldbetreibung und Konkurs 20 Jahre in Kraft. Verlustscheine, die nach 1997 ausgestellt wurden, verjähren 20 Jahre nach dem Ausstellungsdatum. Allerdings kann der Gläubiger die Verjährung mit einer Betreibung unterbrechen. Danach beginnt die 20-jährige Frist von neuem zu laufen.