Jemand hat mich betrieben. Da ich nicht zu Hause war, hat der Betreibungsbeamte den Zahlungsbefehl meiner Partnerin übergeben - was mir total peinlich ist. Ist das überhaupt rechtens?

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    Ja. Laut Schuld- und Konkursgesetz muss der Zahlungsbefehl dem Schuldner in seiner Wohnung oder an seinem Arbeitsplatz offen übergeben werden. Ist der Schuldner nicht anwesend, darf das Dokument einer "zu seiner Haushaltung gehörenden erwachsenen Person oder einem Angestellten" übergeben werden. Mitglieder einer Wohngemeinschaft fallen allerdings nicht unter diese Definition, weil die Gerichte davon ausgehen, dass bei dieser Form des Zusammenlebens kein gemeinsamer Haushalt geführt wird.