Welche Kosten einer Betreibung muss der Schuldner und welche der Gläubiger übernehmen?

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    Beim Einleiten der Betreibung muss der Gläubiger einen Kostenvorschuss bezahlen. Der Betrag hängt von der Höhe der Forderung ab. Ein Zahlungsbefehl z.B. über 500 Franken kostet 40 Franken plus 10 Franken Porto. Hat ein Gläubiger einen Anwalt, ein Treuhänder oder ein Inkassobüro beauftragt, muss er gemäss Gesetz deren Honorar selber bezahlen.