Eheleute sollen künftig Namen behalten

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Gleichstellung von Mann und Frau

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt ihrem Rat mit 14 zu 5 Stimmen, den in der Sommersession gefassten Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Die neue Regelung garantiert im Bereich des Namens- und Bürgerrechts die vollumfängliche Gleichstellung von Mann und Frau.

Ausgehend vom Prinzip der Unveränderlichkeit des Geburtsnamens, sieht der Entwurf vor, dass die Eheschliessung sich nicht auf den Namen und das Bürgerrecht auswirkt. Die Brautleute können jedoch auf dem Zivilstandsamt erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Verheiratete Eltern mit gemeinsamem Familiennamen übertragen diesen auf ihre Kinder. Brautleute, die sich nicht für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, müssen sich bei der Eheschliessung entscheiden, welchen Namen ihre Kinder tragen sollen, wobei das Zivilstandsamt die Eheleute in begründeten Fällen von dieser Pflicht entbinden kann. Im Übrigen können die Eheleute im Jahr nach der Geburt ihres ersten Kindes auf ihren Entscheid zurückkommen.

Die Minderheit der Kommission beantragt, sich an die weniger weit gehende Vorlage zu halten, die im Dezember 2009 vom Nationalrat angenommen wurde. Sie bedauert, dass die geltende Regelung, wonach der Name des Ehegatten zum Familiennamen wird, aufgegeben wird. Störend ist für sie auch die Pflicht der Brautleute, bei der Eheschliessung den Familiennamen ihrer künftigen Kinder zu bestimmen, sowie die Ausnahme davon in «begründeten Fällen», was ihr zu vage ist.

Die vom Ständerat verabschiedete Vorlage entspricht dem ersten Entwurf der Kommission, dem der Nationalrat eine weniger weit gehende Version vorzog: Diese sah nur die Möglichkeit für den Ehegatten vor, einen Doppelnamen zu tragen, wenn das Paar sich für den Namen der Frau als Familiennamen entschieden hat.

(RK-N, 02.09.2011)