Strafverfahren für jugendlichen Kiffer

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Ordnungsbussen bei Cannabiskonsum nur für Erwachsene

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will nur für über 18-Jährige Ordnungsbussen bei Cannabiskonsum einführen.

Im Hinblick auf die Einführung eines Ordnungsbussensystems bei Cannabiskonsum nahm die Kommission die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens betreffend ihren Vorentwurf vom 20. Januar 2011 zur Pa. Iv. Betäubungsmittelgesetz. Revision (Fraktion C; 04.439 n) zur Kenntnis. Nicht zuletzt aufgrund der Reaktionen in der Vernehmlassung nahm die Kommission im Vergleich zum Vorentwurf eine wesentliche Änderung vor: Die Polizei soll Cannabiskonsum nur bei Erwachsenen mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken ahnden können. Die Kommission sprach sich mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Altersgrenze 18 aus; die Minderheit beantragt eine Altersgrenze von 16 Jahren. Zahlt der Täter oder die Täterin die Ordnungsbusse nicht, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren. Weiter beantragt die Kommission, im Betäubungsmittelgesetz die geringfügige Menge Betäubungsmittel, deren Besitz nicht strafbar ist, im Falle von Cannabis landesweit einheitlich bei 10 Gramm festzulegen. Minderheitsanträge verlangen eine Ordnungsbusse von 200 Franken, den Verzicht auf die Definition der geringfügigen Menge Betäubungsmittel und die Möglichkeit für die Polizei, in leichten Fällen von der Ordnungsbusse abzusehen. In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Eine Minderheit lehnt das Ordnungsbussenverfahren grundsätzlich ab und beantragt Nichteintreten. Nun erhält der Bundesrat Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Vorlage soll für die Wintersession 2011 behandlungsreif sein.

(SGK-N, 02.09.2011)