Bundesrat sagt Nein zur Post-Initiative

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Bundesrat empfiehlt Volksinitiative "Für eine starke Post" zur Ablehnung

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative "Für eine starke Post" ohne Gegenentwurf abzulehnen. Er ist der Ansicht, dass die wesentlichen Ziele der Initiative bereits mit der neuen Postgesetzgebung erfüllt sind. Er beabsichtigt die Inkraftsetzung der neuen Postgesetzgebung auf Mitte 2012.

Die Volksinitiative will für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen ein flächendeckendes Poststellennetz und einen raschen und leichten Zugang zu allen Leistungen der Grundversorgung sicherstellen. Zudem soll die Post verpflichtet werden, das Poststellennetz mit eigenem Personal zu betreiben. Finanziert werden soll die Grundversorgung durch die Einnahmen aus dem Briefmonopol und die Gewinne einer "Postbank", die zu 100 Prozent der Post gehört.

Der Bundesrat anerkennt die allgemeine Zielsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Post»: eine flächendeckende und für alle Bevölkerungsgruppen zugängliche qualitativ hochstehende Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sowie die Sicherstellung ihrer Finanzierung. Er ist aber der Auffassung, dass mit der neuen im Dezember 2010 vom Parlament verabschiedeten Postgesetzgebung diese Ziele ebenfalls erreicht werden, allerdings auf eine flexiblere Weise sowie unter der Wahrung der unternehmerischen Freiheiten der Post.

Die von den Initianten verlangte Verpflichtung der Post, die Poststellen mit eigenem Personal zu betrieben, würde flexible, kundenfreundliche Lösungen wie Agenturen verhindern und keinen Mehrwert für die Konsumenten und Konsumentinnen schaffen.

Die von der Initiative geforderte sogenannte Postbank, d.h. die Erweiterung der Finanztätigkeit der PostFinance um die Möglichkeit, Hypotheken und Kredite im eigenen Namen anbieten zu können, haben Bundesrat und Parlament bereits mehrfach verworfen. Sie ist kein taugliches Instrument, um die Finanzierung der Grundversorgung sicherzustellen.

Daher ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Regelungen der neuen Postgesetzgebung dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einer ausreichenden flächendeckenden und finanzierbaren Grundversorgung besser Rechnung tragen als die Initiative. Er lehnt sie deshalb ab.

(BR, 22.06.2011)