BGE: Biss auf Olivenstein gilt als Unfall

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Auf Stein im Olivenbrot gebissen - Versicherung muss zahlen

Die Versicherung einer Freiburgerin muss für deren Zahnarztkosten aufkommen, nachdem sie beim Verzehr eines selbstgebackenen Brots mit entsteinten Oliven auf einen Kern gebissen hat. Laut Bundesgericht liegt rechtlich ein Unfall vor.

Die Frau hatte 2007 in der Migros einen Beutel mit entsteinten Oliven gekauft. Diese verwendete sie zum Backen eines Olivenbrots. Beim Verzehr biss sie auf einen Olivenstein und brach sich einen Zahn ab. Ihre Kranken- und Unfallversicherung weigerte sich, die Zahnarztkosten zu übernehmen.

Das Freiburger Kantonsgericht gab der Frau im vergangenen Oktober Recht. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Versicherung abgewiesen. Laut den Richtern in Luzern handelt es sich beim Biss auf den Kern um einen "aussergewöhlichen äusseren Faktor", womit ein Unfall vorliegt.

Nach allgemeiner Lebenserfahrung sollten laut Gericht entkernte Oliven grundsätzlich keine Steine enthalten. Davon habe auch die Betroffene ausgehen dürfen. Anders könnte es gemäss Urteil allenfalls dann aussehen, wenn die Packung an auffälliger Stelle und in grossen Lettern eine entsprechende Warnung enthalten hätte.

(18.05.2011)