Betrugsbekämpfung der IV zahlt sich im 2011 aus

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Betrugsbekämpfung in der IV 2011

Im Jahr 2011 hat die IV in 2’520 verdächtigen Fällen Ermittlungen aufgenommen. 2'250 Ermittlungen wurden abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 320 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung, resp. die Nichtzusprache einer Neurente zur Folge hatte. Damit konnten insgesamt umgerechnet 270 ganze Renten eingespart werden. Daraus resultiert eine hochgerechnete Gesamteinsparung der IV von rund 100 Mio. Franken, bei Kosten von 7,3 Mio.

Seit gut vier Jahren betreiben alle IV-Stellen ein Betrugsbekämpfungs-Management und haben dabei im Jahr 2011 2’520 Dossiers an ihre Betrugsbekämpfungs-Spezialistinnen und -spezialisten zu weiteren Abklärungen und Ermittlungen weitergeleitet. Hinzu kommen 1‘400 Ermittlungen, die Ende 2010 noch nicht abgeschlossen waren. Somit waren im Jahr 2011 insgesamt 3'920 Fälle von Betrugsverdacht in Bearbeitung. In 420 dieser Fälle wurde eine Observation eingeleitet.

2’250 Fälle konnten im Jahr 2011 abgeschlossen werden, davon 260 nach einer Observation. In 320 Fällen konnte ein Betrug nachgewiesen werden, bei 70 Fällen davon auf Grund einer Observation. Dank diesem Betrugsbekämpfungs-Management werden nun umgerechnet 270 ganze Renten weniger ausbezahlt. Dies entspricht einer Ausgabenreduktion von rund 6,9 Mio. Franken pro Jahr oder hochgerechnet einer Einsparung von insgesamt rund 100 Mio. Franken (berechnet auf der Basis des durchschnittlichen Betrages einer ordentlichen IV-Rente und der Bezugsdauer bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters). Die Kosten der IV für die Betrugsbekämpfung beliefen sich auf rund 7,3 Mio. Franken (6,8 Mio. Franken für Personal, 0,5 Mio. Franken für Observationen). Entlastungen, die sich bei den Ergänzungsleistungen zur IV oder bei Invalidenrenten der zweiten Säule ergeben, sind bei den genannten Einsparungen nicht berücksichtigt. In 42 Fällen haben die IV-Stellen unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert, und in 30 Fällen wurde Strafanzeige erstattet.

Die konsequente und koordinierte Bekämpfung des Versicherungsbetrugs ist die Voraussetzung dafür, dass in der IV keine ungerechtfertigten Leistungsbezüge vorkommen und hat je länger je mehr auch eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung. Damit können die Bürgerinnen und Bürger sowie Beitrags- und Steuerzahlenden Vertrauen in die korrekte Durchführung der Versicherung haben.

Wie die Zahlen 2011 zeigen, hat sich die Betrugsbekämpfung in den IV-Stellen etabliert, und diese sind in der Lage, mit gut ausgebildeten Spezialistinnen und Spezialisten Hinweisen auf möglichen Versicherungsbetrug (z.B. Unstimmigkeiten in den Akten, Hinweise von anderen Versicherungen, Kontrollorganen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, der Bevölkerung) nachzugehen und sie professionell abzuklären. Die IV-Stellen überprüfen grundsätzlich jeden Hinweis auf möglichen Versicherungsbetrug, egal ob die Quelle bekannt ist oder der Hinweis anonym erfolgte. Diese Abklärungen führen in den meisten Fällen dazu, dass die in Verdacht geratenen Versicherten vom Vorwurf des Versicherungsbetruges befreit werden und nur gerade in 14 Prozent der untersuchten Fälle tatsächlich ein Versicherungsbetrug nachgewiesen wird.

Im Sozialversicherungsbereich ist die Betrugsbekämpfung längstens nicht mehr nur ein Thema für die Invalidenversicherung. Auf Grund der in der Invalidenversicherung gewonnenen Erfahrung profitieren immer mehr auch andere Sozialversicherungen (z.B. Ergänzungsleistungen, 2. Säule) einerseits von den erzielten Resultaten und andererseits von den praktischen Erfahrungen. Die Praxis der IV hat gezeigt, dass gewisse Verfahrenspunkte für alle Sozialversicherungen gemeinsam geregelt werden sollten. Mit der IV-Revision 6b, die zurzeit im Parlament hängig ist, soll deshalb für dieses Thema eine einheitliche Gesetzesgrundlage im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) geschaffen werden.

Zum Herunterladen:

Faktenblatt „Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung“ (pdf, 33kb)

(BSV, 22.05.2012)