Kanton St. Gallen zahlt 20 Millionen Franken an Pensionskassen zurück

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Kanton und Personalverbände schliessen Vergleich

Hoch schlugen die politischen Wellen, als in den Jahren 1998 bis 2000 der Kanton von der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der Kantonalen Lehrerversicherungskasse einen Gewinnanteil bezog. Gestützt auf Urteile des Bundesverwaltungs- und des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2010 ist der Kanton verpflichtet, eine angemessene Rückerstattung für diese Gewinnabschöpfung zu leisten. Der Kanton, die beiden Pensionskassen und die Verbände des Staatspersonals haben sich nun auf einen Vergleich geeinigt:

20 Millionen Franken fliessen an die Pensionskassen zurück, ab 2008 verzichtet der Kanton auf weitere Abschöpfungen.

Das Finanzdepartement verwaltet das Kassenvermögen der Versicherungskasse für das Staatspersonal sowie jenes der Kantonalen Lehrerversicherungskasse. Dank erfolgreicher Anlagestrategie wurde regelmässig eine überdurchschnittliche Performance erzielt, weshalb der Kanton neben einer Grundentschädigung für die Vermögensverwaltung auch eine Erfolgsbeteiligung zugunsten des allgemeinen Staatshaushalts bezog. In den Jahren 1998 bis 2007 summierten sich diese Gewinnbeteiligungen auf insgesamt 24,6 Millionen Franken.

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet zur Rückzahlung

Gegen die Gewinnabschöpfung beschritten die Verbände des Staatspersonals im Jahr 2002 den Rechtsweg. Nach einem aufwändigen Verfahren – bei dem lange Zeit auch die Frage der Zuständigkeit offen war – entschied das Bundesverwaltungsgericht im April 2010, dass erfolgsabhängige Honorare zwar im Grundsatz und in angemessenem Umfang zulässig seien, in ihrer konkreten Ausgestaltung und Höhe aber dem Grundsatz der sorgfältigen Verwaltung von Vorsorgevermögen widersprächen. Im November 2010 be­stätigte das Bundesgericht dieses Urteil. Bedauerlicherweise klärten die Gerichte nicht, in welcher Höhe eine künftige Gewinnabschöpfung zulässig sei und wie hoch der vom Kanton zu leistende Rückzahlungsbetrag sein müsse.

Vergleichsverhandlungen führen zum Erfolg

Regierungsrat Martin Gehrer sah sich bei dieser Ausgangslage in einer Doppelrolle: Als Präsident der Verwaltungskommission der Versicherungskasse für das Staatspersonal musste er vom allgemeinen Staatshaushalt Gelder zurückfordern, über die er als Vorsteher des Finanzdepartementes mitzuentscheiden hätte. Er trat daher in den Ausstand. Für den Kanton übernahm die stellvertretende Finanzdirektorin, Regierungspräsidentin Karin Keller-Sutter, die Zuständigkeit. Sie beauftragte den Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes, Hans-Rudolf Arta, mit der Führung von Vergleichsverhandlungen. Auf Seiten der Verbände des Staatspersonals verhandelte deren Verhandlungsdelegation, welcher Maria Huber, Wilfried Kohler, Benno Lindegger und deren Rechtsvertreter Christoph Bernet angehören. Nach mehreren Verhandlungsrunden, die auf Modellrechnungen mit unterschiedlichen Parametern basierten, konnte ein für alle Parteien akzeptabler Vergleich erzielt werden.

Eckwerte des Vergleichs

Der Vergleich basiert auf folgenden Eckwerten:

  • Den beiden Versicherungskassen werden, per Saldo aller Ansprüche, 20 Millionen Franken aus dem allgemeinen Haushalt zurückbezahlt.
     
  • Dieser Betrag wird nach Massgabe des Kassenvermögens per 31. Dezember 2011 (exkl. Liegenschaften und Hypotheken) auf die beiden Kassen aufgeteilt: Die Versicherungskasse des Staatspersonals erhält 61,7 Prozent, die Kantonale Lehrerversicherungskasse 38,3 Prozent.
     
  • Ab dem Rechnungsjahr 2008 erfolgt keine Abschöpfung von Erfolgshonoraren mehr. Ein Basishonorar für die Vermögensverwaltung der beiden rechtlich unselbständigen Kassen steht dem Kanton aber weiterhin zu.
     
  • Der Kanton übernimmt die ungedeckten Parteikosten der Verbände des Staatspersonals.

Mit diesem Vergleichskonzept wird sowohl der gerichtliche Auftrag zur angemessenen Rückerstattung der bezogenen Gewinnabschöpfungen erfüllt, als auch die künftige Handhabung der Erfolgsbeteiligung geklärt. Mit der rechtlichen Verselbständigung der beiden Kassen, die von Bundesrechts wegen auf 2014 zu vollziehen ist, wird die Vermögensverwaltung ohnehin neu zu regeln sein.

Die Regierung, die Verbände des Staatspersonals wie auch die paritätischen Verwaltungskommissionen der beiden Pensionskassen haben dem Vergleich zugestimmt, so dass er rasch vollzogen werden kann. Für die Rückerstattung der Gewinnbeteiligung wurde in der Staatsrechnung 2010, im Nachgang zu den Gerichtsurteilen, eine Rückstellung von 20 Millionen Franken gebildet, so dass diese Rückerstattung keine zusätzliche Belastung des Staatshaushalts in der Laufenden Rechnung zur Folge haben wird.

(Communiqué vom 22.05.2012)