Ab 01.04.2012: Neuer Gesamtarbeitsvertrag im Bauhauptgewerbe tritt in Kraft

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Baumeisterverband stimmt neuem LMV zu

Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben am Mittwoch, 28. März 2012, mit 82 zu 9 Stimmen, einen neuen Landesmantelvertrag gutgeheissen. Er tritt am 1. April 2012 in Kraft und gilt bis Ende 2015. Damit hat das Bauhauptgewerbe nach drei Monaten Vertragslosigkeit wieder einen Gesamtarbeitsvertrag.

Der neue «LMV 12» ist eine punktuell veränderte Fassung des alten «LMV 08», der Ende 2011 ausgelaufen ist. «Wir haben uns auf jene Bereiche konzentriert, in denen ein Konsens innert kurzer Zeit möglich war», sagt Werner Messmer, der Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbands. «Und trotzdem sind einige wichtige Kernanliegen der Unternehmerseite verankert worden».

So erhalten die Baumeister mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Anfangslöhne von Lehrabgängern. Ein Kernliegen des Baumeisterverbands wurde auch mit dem Ausschluss der Sand- und Kiesgewinnung aus dem LMV und weiteren Präzisierungen des Geltungsbereichs, insbesondere für Transport und Recycling, erreicht. Diese Sparten haben nicht oder nur in Einzelfällen das bauhauptgewerbliche Gepräge, für das der LMV Bau konzipiert ist.

Beim Lohn für 2012 wurde die vom Baumeisterverband bereits beschlossene freiwillige Erhöhung um 1 % (0,5 % generell, 0,5 % individuell) vertraglich fixiert. Für 2013 einigte man sich auf eine Lohnerhöhung um minimal 0,5 Prozent. Schliesslich verpflichten sich die Baumeister auf eine Krankheitsversicherung ohne Lohneinbussen.

Der Vertrag konnte nur als Gesamtpaket genehmigt werden. Darauf hatten sich die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands sowie der Gewerkschaften Unia und Syna am 9. März 2012 geeinigt. Unia hat das Paket am 10. März verabschiedet. Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben es nun am Mittwoch, 28. März, an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung genehmigt; gleichentags wie die Gewerkschaft Syna.

Der neue LMV sieht vor, dass bereits im kommenden Herbst 2012 über weitere Anliegen der beiden Seiten verhandelt wird. Sollten die Resultate dieser Verhandlungen nicht befriedigen, kann jede Partei den Vertrag per 31. März 2013 kündigen.

Bild: © SBV

(SBV-Communiqué, 28.03.2012)