2011: Die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungen

0
987

Die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungen
Auf den 1. Januar 2011 treten eine ganze Reihe kleinerer Änderungen bei Krankenkasse, Altersvorsorge sowie der Arbeitslosenversicherung in Kraft

alt

Die Änderungen sind nicht gross, aber spürbar. So werden etwa Arbeitnehmende bei gleich bleibendem Lohn künftig etwas weniger Geld in der Lohntüte haben als bisher, steigen doch die Abzüge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) für die Angestellten um insgesamt 0,2 Lohnprozente (je 0,1 Prozent für EO und ALV). Bei einem Bruttolohn von 5'000 Franken macht die zusätzliche Abgabe insgesamt 10 Franken aus. Wer mehr als 126'000 Franken im Jahr verdient, muss ein weiteres halbes Prozent vom Bruttolohn abliefern (Solidaritätsprozent).

Die Erhöhung des ALV-Beitrags hat das Volk in der Abstimmung vom 26.09.2010 zugestimmt. Sie soll zur Sanierung der Versicherung beitragen. Damals ebenfalls angenommene Leistungskürzungen gelten erst ab April 2011.

Die EO wiederum benötigt mehr Geld, weil sie seit 2005 zur Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs dienst. Schon in der Volksabstimmung von 2004 zur Mutterschaftsversicherung war der Anstieg des Beitrags angekündigt worden; er konnte dank guter Wirtschaftslage um drei Jahre hinausgeschoben werden.

Kein Beitrag mehr an Brillen
Die Krankenkassen streichen den Kostenbeitrag an Brillen und Kontaktlinsen. Hatten Erwachsene bislang alle fünf Jahre bei Fehlsichtigkeit Anspruch auf einen Beitrag von 180 Franken, gibt es künftig aus der Grundversicherung nichts mehr. Fehlsichtigkeit sei keine Krankheit, sondern lediglich eine Beeinträchtigung der Körperfunktion, begründet der Bundesrat den Wegfall des Beitrags. Ist jedoch eine Brille aus medizinischen Gründen notwendig, dann zahlt die Grundversicherung weiterhin. Auch beim bisherigen Beitrag für 

Kostenübernahme für Magenbandoperation
Neu übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Magenbandoperation bereits bei einem Body-Mass-Index (BMI) von über 35 und unabhängig vom Alter der betroffenen Person. Vorausgesetzt, der oder die Versicherte hat zuvor während zweier Jahre erfolglos das Gewicht mit nicht chirurgischen Therapien zu senken versucht.
Bislang war die Operation erst bei einem BMI von über 40 kassenpflichtig und nur bis zu einem Alter von 65 Jahren. Die Neuerung wird damit begründet, dass die Magenbandoperation inzwischen auch bei einem BMI von über 35 wirksam sei. Einen solchen erreicht etwa eine 1,80 m grosse Person mit einem Körpergewicht von 115 kg.

Spitalverpflegung wird teurer
Spitalpatienten müssen künftig etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Kostenanteil für die Verpflegung wird von 10 auf 15 Franken pro Tag erhöht. Ausserdem wird der Kreis der Zahlungspflichtigen ausgeweitet: Hatten bislang nur Alleinstehende ohne Betreuungspflichten für den Spitalbeitrag aufzukommen, gilt das künftig für alle ab 26 Jahren. Kinder und junge Erwachsene bis 25, die noch in der Ausbildung sind, zahlen nichts.

Renten
Etwas besser ergeht es den Rentnern. Dank dem Mischindex steigen die AHV-Einkommen im 2011 um 1,75 Prozent. Die Einzelrente beläuft sich künftig auf maximal 2'320 Franken, das sind 40 Franken mehr als bisher. Verbesserungen gibt es auch bei den Ergänzungsleistungen (EL): Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf erhöhen sich für Alleinstehende auf 19'050 Franken (bisher 18'720), für Ehepaare auf 28'575 Franken (bisher 28'080).

Das bedeutet aber nicht, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger im 2011 in jedem Fall mehr bekommen, werden doch im Gegenzug AHV- und IV-Renten erhöht, was in vielen Fällen zu einem Nullsummenspiel führen wird.

Einige profitieren aber von den höheren Vermögensfreibeträgen, die bei der Berechnung der EL gelten. Alleinstehende dürfen künftig 37'500 Franken auf der hohen Kante haben, ohne dass ihnen davon etwas angerechnet wird. Bisher galt für Einzelpersonen ein Vermögensfreibetrag von nur 25'000 Franken. Für Ehepaare erhöht sich der Freibetrag von 40'000 auf 60'000 Franken.

Für weitere Infos empfehlen wir Ihnen:

"Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen" - Merkblatt

(03.01.2011)