Zürcher Regierungsrat nimmt Stellung zum Bericht PUK BVK

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PUK-Bericht bestätigt: BVK auf richtigem Weg

Mit ihrem am 2. Oktober 2012 präsentierten Bericht zur Aufarbeitung der Vergangenheit der BVK unterstützt die Parlamentarische Untersuchungskommission PUK die Vorwärtsstrategie des Regierungsrates. Sie verzichtet daher weitgehend auf eigene Empfehlungen für die BVK. Die gründliche Arbeit der PUK wird vom Regierungsrat anerkannt und verdankt.

Die PUK hatte die Aufgabe, die Verantwortung für die Entwicklung der BVK in der Vergangenheit zu untersuchen und Verbesserungen vorzuschlagen. Mit dem vorgelegten Bericht hat sie diese Aufgabe erfüllt. Die politische Aufarbeitung heikler Entwicklungen ist eine wichtige Aufgabe in einem demokratischen Rechtsstaat. Der Regierungsrat nimmt die Beurteilung zur Kenntnis, ohne ihr in allen Teilen zuzustimmen. Festzuhalten ist allerdings, dass die PUK in ihrem Bericht zu stark auf die Verantwortung des Regierungsrates fokussiert, den sie als Hauptverantwortlichen bezeichnet. Der Regierungsrat hatte nicht die vom PUK-Bericht unterstellte Hauptverantwortung im Sinne eines Stiftungsrates einer selbstständigen Stiftung. Führung, Verantwortung und Kontrolle gegenüber der BVK wurden zusammen mit anderen Akteuren, z.B. dem Kantonsrat selbst und seiner Finanzkommission sowie der Finanzkontrolle, wahrgenommen. Dies ergibt sich auch aus dem Bericht der PUK.

Der Regierungsrat erkannte bei der BVK schon vor einiger Zeit strukturelle Mängel und zog die notwendigen Konsequenzen aus den Analysen. Die seit Jahren bestehende Unterdeckung ist zur Hauptsache die Folge rechtlich zulässiger finanzpolitischer Entscheidungen der Vergangenheit, die zum Teil aus heutiger Sicht nicht nachhaltig waren, und der drastischen Einbrüche an den Finanzmärkten. Zur Unterdeckung beigetragen hat auch individuelles Fehlverhalten, insbesondere die rechtswidrigen Handlungen des ehemaligen Anlagenchefs. Der durch die strafbaren Handlungen direkt verursachte Schaden gemäss Strafanklagen ist aber von den Milliardenbeträgen der aufgelaufenen Unterdeckung getrennt zu beurteilen.

Bei der Bewertung früherer Anlagestrategien muss berücksichtigt werden, dass sie aus heutiger Sicht mit Blick auf das erzielte Anlageergebnis als nicht erfolgreich beurteilt werden, aber im Zeitpunkt ihrer Festlegung vertretbar waren.

Mängel mit zahlreichen Massnahmen behoben

Der Regierungsrat entnimmt dem Bericht auch, dass die PUK praktisch keine Forderungen oder Empfehlungen an die BVK richtet. Das bedeutet, dass sie die bereits vorgenommenen organisatorischen Verbesserungen bei der BVK ebenfalls für richtig erachtet. Die Finanzdirektion und der Regierungsrat haben die entsprechenden Massnahmen zum Teil schon vor Beginn der Strafuntersuchung und später aufgrund der Administrativuntersuchung eingeleitet. Dazu zählen unter anderem die personell breitere Abstützung der Vermögensverwaltung, umfassendere Loyalitätsbestimmungen, die Gründung des Investment Committees, der Beizug von externen Experten, die Einsetzung des neuen BVK-Chefs und die konsequente Durchleuchtung aller externen Mandate. Weitere Mängel wie Interessenkonflikte können mit der vom Regierungsrat bereits 2003 eingeleiteten Ausgliederung der BVK in eine selbständige Stiftung auf 2014 behoben werden. Die Public Corporate Governance wird damit gemäss heutigen Standards umgesetzt. Ausserdem hat der Regierungsrat ein Paket mit Sanierungsmassnahmen vorgelegt, das der Kantonsrat am 2. April 2012 beschlossen hat. Damit ist die BVK heute eine ganz andere Pensionskasse als noch vor wenigen Jahren.

Im Schlussbericht anerkennt die PUK den Verselbständigungsprozess der BVK und die Sanierungsmassnahmen als zielführend und unterstützt die Vorwärtsstrategie des Regierungsrates. Die BVK kann sich nun ganz auf die Zukunft konzentrieren. Zwar müssen die Sanierungsmassnahmen erst noch greifen, da die im Bericht erwähnten beanstandeten Punkte aber heute gelöst sind, ist die Ausgangslage gut. Dass sich bisher fast alle angeschlossenen Arbeitgeber zum Verbleib bei der BVK entschlossen haben, zeigt, dass diese auf dem richtigen Weg ist.

Die Stellungnahme des Regierungsrates an den Kantonsrat wird in den kommenden Wochen verfasst.

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Foto: © BVK

(Communiqué, 02.10.2012)

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