Vorsorgen und gleichzeitig substanziell Steuern sparen
Die gebundene berufliche Vorsorge ist ein ausgezeichnetes Instrument, um neben dem Ausbau der Vorsorge auch Steuern und Abgaben zu sparen. die Auseinandersetzung mit dem Thema lohnt sich für jeden Unternehmer. Es winken zahlreiche Chancen, aber Stolpersteine gibt es auch.
Nach dem erfolgreichen Aufbau des eigenen Betriebes kommt für den Unternehmer die Konsolidierungsphase. Es fallen nun die Früchte der Arbeit an. Einkommen und Steuerbelastung sind hoch und es stellt sich die Frage, wie die Steuer- und Abgabebelastung legal reduziert werden kann.
Wahl der Vorsorgeeinrichtung
Im Normalfall sind die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge durch die Unternehmung leider sehr gering, da sie bei Sammelstiftungen mit wenig Flexibilität und Transparenz angeschlossen sind. Dies muss nicht so sein. Ein kompetenter und aktiver Patron nutzt die vom BVG gewährten Möglichkeiten und erzielt mit einem flexiblen Partner, welcher im Bereich der beruflichen Vorsorge auf Transparenz und Information achtet und ein attraktives Konzept samt Beratung bietet, viele Vorteile. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, welches Basis für eine langfristige, erfolgreiche Vorsorgelösung ist.
Im Idealfall bildet jeder angeschlossene Betrieb innerhalb einer zeitgemäss strukturierten, flexiblen Sammelstiftung ein autonomes Vorsorgewerk mit eigener Führungsstruktur und eigener Anlagestrategie. Die im Vorsorgebereich häufig anzutreffende Situation, bei welcher Vorsorgegelder über Jahrzehnte anonymisiert angelegt sind, ohne dass die Versicherten wissen, wer bzw. wie die Vorsorgegelder verwaltet werden, ist passé!
Sämtliche Anlageentscheide werden dabei durch den Unternehmer/Kassenvorstand für sein Vorsorgewerk getroffen und diese sind einzig durch die gesetzlichen Vorschriften von BVV2 reglementiert. Der Anlageerfolg verbleibt zu 100% zu Gunsten der Versicherten im entsprechenden Vorsorgewerk. Dieser zukunftsweisende und absolut transparente Grundsatz beendet unrealistische Rendite-Erwartungen, spiegelt die Qualität der Anlageentscheide wider und die genutzten Möglichkeiten auf den Kapitalmärkten.
Eine Aufteilung der beruflichen Vorsorge auf verschiedene Vorsorgeträger, insbesondere bezüglich BVG-Obligatorium und BVG-Ausserobligatorium, erweist sich in vieler Hinsicht als sinnvoll. Neben steuerlichen Vorteilen (Möglichkeit zum gestaffeltem Bezug der Vorsorgemittel bei Erwerbsaufgabe) sind sicherlich auch die bessere Diversifikation und die grösseren Freiheiten zu erwähnen.
Einkäufe
Versicherte können jederzeit fehlende Beitragsjahre einkaufen. Die einfachste Art stellt die Einzahlung des entsprechenden Barbetrages dar. Als Besonderheit kann bei gewissen Stiftungen der Einkauf jedoch auch in anderen Formen, wie beispielsweise durch die Übertragung von bestehenden Wertschriftendepots oder unbelasteten Schuldbriefen auf Liegenschaften, vollzogen werden. Dabei wird das Eigentum der Wertpapiere vertraglich vom Versicherten auf die Stiftung übertragen und im Gegenzug die gleiche Summe als Einkauf von Beitragsjahren testiert. Beim Einkauf lockt die sofortige (einmalige) Steuerersparnis, die je nach Steuerdomizil und Progression des Unternehmers durchschnittlich 30 bis 35 Prozent des Einkaufsbetrages ausmacht, weil Einkäufe nach allen kantonalen Steuergesetzen und auch bei der direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden können.
Zusätzlich wird beim selbständigen Erwerbenden auch 50 % der Einkaufssumme bei der AHV-Beitragsfestsetzung gewinnmindernd berücksichtigt, was im Ausmass der Einkaufssumme zu einer halbierten AHV-Prämie führt.
Kommt der Unternehmer oder die Unternehmerin in die Vorpensionierungsphase ist die Zeit gekommen, sich eingehend Gedanken über den Ruhestand zu machen. Es stellen sich Fragen wie: "wie lange will ich erwerbstätig sein?", "wie und wann beziehe ich meine Vorsorgeleistungen?" und "welche Möglichkeiten zur Steueroptimierung bestehen dabei?".
Weiterausbau der Vorsorge
Vor der Aufgabe der eigenen Erwerbstätigkeit besteht bis maximal Alter 65 die letzte Möglichkeit Einkäufe in die berufliche Vorsorge zu tätigen, wobei eine anschliessende Sperrfrist für den Bezug des Vorsorgevermögens in Kapitalform von 3 Jahren zu berücksichtigen ist.
Sofern der Unternehmer ab Alter 65 weiter (teil-)erwerbstätig bleibt, besteht die Möglichkeit, sowohl im BVG wie auch in der gebundenen Säule 3a weiterhin bis maximal Alter 70 jährlich die Vorsorge auszubauen und damit Steuern zu sparen.
Dabei resultiert mit dem Aufschub des Bezugs der Vorsorgegelder zusätzlich eine jährlich wiederkehrende Steuereinsparung von ca. 1% des Vorsorgevermögens, weil das Vorsorgevermögen als solches und die Erträge aus dem Vorsorgevermögen steuerfrei sind.
Virtuelle Einkäufe
Bei einer altershalber begründeten Aufgabe der Selbständigkeit sieht die Unternehmenssteuerreform II ab 1. Januar 2011 neu die Möglichkeit von virtuellen Einkäufen bei der Besteuerung der aufgelösten stillen Reserven vor. Hierbei muss der Einkaufsbetrag nicht mehr in die Pensionskasse einbezahlt, sondern es muss nur noch eine entsprechende Einkaufsreserve ausgewiesen werden. Die nachgewiesene Vorsorgelücke wird steuerlich dem Bezug von Vorsorgevermögen gleichgestellt und entsprechend besteuert. Virtuelle Einkäufe sind daher liquiditätsschonend.
Kapital oder Rente
Das Vorsorgevermögen kann teilweise in Kapitalform bezogen werden. Hierfür sind die reglementarischen Grundlagen der Stiftung massgebend. Der Entscheid Kapital oder Rente muss individuell durch jeden Unternehmer getroffen werden. Es sind dabei insbesondere die Kriterien Flexibilität, Sicherheit, Steuer, Gesundheit, vorhandenes Privatvermögen, familiäre Situation zu beurteilen. Unternehmer in finanziell abgesicherten Verhältnissen werden richtigerweise wohl eher zum Kapitalbezug neigen, da bei dieser Bezugsart die Steuerbelastung geringer ausfällt. Im Todesfall kann der Patron zusätzlich im Rahmen der Nachlassregelung über das frühere Vorsorgevermögen verfügen.
Bezugszeitpunkt
Die Altersleistungen der 2. Säule werden im Grundsatz mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällig. Ein steueroptimierter Bezug kann durch eine Staffelung der Bezugszeitpunkte der verschiedenen Vorsorgegefässe erreicht werden.
Verfügt der Unternehmer über ein BVG-Obligatorium und ein separates BVG-Überobligatorium kann er bei (reduzierter) Weiterarbeit ab Alter 65 allenfalls den Bezug der Kapitalien der beiden Vorsorgegefässe zeitlich trennen, um damit auch eine getrennte Besteuerung herbeizuführen, was sich durch eine tiefere Steuer-Progression positiv auswirkt. Auch Vorsorgegelder aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a) sollten auf verschiedene Säule 3a-Konti verteilt und steuerlich optimiert, möglichst nicht mit anderen Vorsorgegefässen im gleichen Jahr bezogen werden.
(15.01.2011)