Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien unterzeichnet

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Die Schweiz und Slowenien unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Slowenien haben am 7. September 2012 in Ljubljana ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard und einige Anpassungen des bestehenden Abkommens. Das neue DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Slowenien unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft mindestens 25 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit. Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet. Für Zinsen und Lizenzgebühren werden die Lösungen aus dem Zinsbesteuerungsabkommen übernommen und im Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien verankert. Zinsen und Lizenzgebühren, die unter verbundenen Unternehmen (Beteiligung von 25 Prozent während mindestens 2 Jahren) bezahlt werden, sind künftig deshalb nicht mehr quellensteuerpflichtig. Schliesslich enthält das revidierte Abkommen eine Schiedsklausel.

Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das Protokoll zum DBA mit Slowenien zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Abschluss zugestimmt. Bevor die Revision in Kraft treten kann, muss sie noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

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Änderungsprotokoll

(EFD, 07.09.2012)