Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien unterzeichnet

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Die Schweiz und Tschechien unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Tschechien haben am 11. September 2012 in Prag ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard und einige Anpassungen des bestehenden Abkommens. Das neue DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Tschechien unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft während mindestens einem Jahr eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit. Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.

Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das Protokoll zum DBA mit Tschechien zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Abschluss zugestimmt. Bevor die Revision in Kraft treten kann, muss sie noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

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Protokoll

(EFD, 11.09.2012)