Nationalrat will mehr Schutz vor fiesen Geschäftspraktiken
Der Nationalrat schiebt unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel. Wer Konsumenten mit Schneeballsystemen, nutzlosen Telefonbucheinträgen oder falschen Gewinnversprechungen über den Tisch zieht, wird künftig härter angepackt.
Wie schon die kleine Kammer stimmte auch der Nationalrat der Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) am 08.03.2011 mit 148 zu 23 Stimmen deutlich zu. Deren Herzstück, die verschärften Regeln gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), kippte er jedoch aus der Vorlage.
AGB können nach geltendem Recht inhaltlich nicht überprüft werden, weil nur deren irreführende Verwendung verboten ist. Weil damit immer noch Missbräuche möglich sind, hatte der Bundesrat vorgeschlagen, treuwidrige oder ungewöhnliche Bestimmungen zum Nachteil der Konsumenten generell zu verbieten.
Nicht auf Augenhöhe
Die nationalrätliche Rechtskommission sah darin jedoch eine zu weitgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit. Diese Meinung setzte sich dann auch im Rat durch. Konsumenten hätten schliesslich jederzeit die Möglichkeit, unliebsame Bedingungen aus den AGB zu streichen, argumentierte Kurt Fluri (FDP/SO).
Die Befürworter der strengeren Regeln hielten dieses Argument für realitätsfremd, da die Vertragspartner nicht auf Augenhöhe verhandelten. Obwohl es sich dabei um das zentrale Anliegen der UWG-Revision handelte, beschloss der Nationalrat mit 100 zu 72 Stimmen beim geltenden Recht zu bleiben.
Die neuen Vorschriften gegen nutzlose Registereinträge und Schneeballsysteme übernahm er dagegen diskussionslos, ebenso die von der kleinen Kammer eingebrachten Regeln gegen Gewinnversprechen, welche an Werbefahrten oder einen Kaufzwang geknüpft sind.
Das Verbot von Lockvogelangeboten bekämpfte die SVP im Namen der Vertragsfreiheit und der freien Marktwirtschaft, jedoch erfolglos. Die Mehrheit war überzeugt, dass es diesen Schutz des Kleingewerbes weiterhin braucht. Zur Rechenschaft ziehen will sie auch jene, die den Vermerk im Telefonbuch missachten, dass ein Kunde keine Werbung will.
(08.03.2011)