Kein Rückkommen auf Unternehmenssteuerreform II

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Ständeratsdebatte zu Steuerausfällen bleibt ohne Konsequenzen

Es bleibt dabei: Das Parlament kommt nicht auf die Unternehmenssteuerreform II zurück. Im Ständerat erntete der Bundesrat am 09.06.2011 aber erneut Kritik dafür, dass er statt Steuerausfälle in Milliardenhöhe bloss solche in Millionenhöhe voraussagte.

Sowohl für die Beratung der Vorlage in den Räten als auch für die Volksabstimmung vom Februar 2008 habe der Bundesrat ungenügende Zahlen geliefert, kritisierte Luc Recordon (Grüne/VD) im Rahmen der ausserordentlichen Debatte des Ständerats zur Unternehmenssteuerreform II.

Im Abstimmungsbüchlein hatte der bundesrat Ausfälle von 83 Mio. Fr. beim Bund und etwa 850 Mio. Fr. bei den Kantonen vorausgesagt. Angaben zu den mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips verbundenen Steuerausfällen fehlten. Sie seien "kaum quantifzierbar", hiess es lediglich.

Mehrere Milliarden Steuerausfälle

Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf müssen Bund, Kantone und Gemeinden in den nächsten zehn Jahren aber mit Steuerausfällen von 4 bis 6 Milliarden Franken rechnen.

Sie entstehen, weil Aktiengesellschaften seit Anfang 2011 das Recht haben, sogenanntes Agio-Kapital steuerfrei an die Aktionäre auszuzahlen. Solches Kapital entsteht etwa, wenn bei Kapitalerhöhungen die Aktien über dem Nennwert ausgegeben werden.

Statt Gewinne über steuerpflichtige Dividenden auszuzahlen, ist die Versuchung nun gross, die Aktionäre über steuerfreie Agio-Rückzahlungen am Gewinn zu beteiligen. Laut Widmer-Schlumpf meldeten bis am 20. Mai die Firmen 296 Milliarden Franken Agio-Kapital an, das einmal so ausgeschüttet werden könnte. Im laufenden Jahr wurden davon bislang 8,8 Milliarden zur Ausschüttung angemeldet.

Warten auf Entscheid des Bundesgerichts

Für die Vertreter von SP und Grünen gibt es keinen Zweifel, dass das Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform II in Kenntnis der reellen Steuerausfälle abgelehnt hätte. Die umstrittene Vorlage hatte nur gerade eine Volksmehrheit von 50,5 Prozent erreicht.

Es stelle sich die Frage, ob die Abstimmung wegen der mangelhaften Abstimmungsinformation wiederholt werden müsse, sagte Recordon. Eine Antwort auf diese Frage erwartete Recordon vom Ständerat nicht, da er über keine entsprechenden Anträge zu befinden hatte.

Eine Antwort wird das Bundesgericht geben, bei dem Beschwerden gegen die Abstimmung eingegangen sind. Recordon zeigte sich überzeugt davon, dass sich die eidgenössischen Räte nach dem Richterspruch dem Thema erneut annehmen müssen.

(09.06.2011)