Reorganisation des Bundesamts für Migration und nicht behandelte Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) beschloss, die Ergebnisse der vom EJPD in Auftrag gegebenen externen Untersuchung bezüglich der Nichtbehandlung von Asylgesuchen irakischer Staatsangehörigen zu verlangen. Auf deren Basis will die Kommission im Rahmen der Festlegung ihres Jahresprogramms 2012 über einen allfälligen Handlungsbedarf für die Oberaufsicht befinden. Zugleich nahm sie die Reorganisation des Bundesamts für Migration (BFM) als Thema in ihr Jahresprogramm 2012 auf.
Die GPK-N hat sich aufgrund der verschiedenen Bekanntmachungen der letzten Tage und Wochen mit dem BFM befasst und in der Folge zwei Beschlüsse gefasst:
Einerseits hat die Kommission beschlossen, die Reorganisation des BFM in ihr Jahresprogramm 2012 aufzunehmen. Die zuständige Subkommission wird sich auf der Basis der vom EJPD bis dann abgeschlossenen externen Evaluation erneut mit der Reorganisation und ihren Auswirkungen insbesondere auf die Personalsituation im BFM befassen.
Im Zusammenhang mit den nicht behandelten Asylgesuchen von irakischen Staatsangehörigen hat die GPK-N andererseits beschlossen, auf der Basis der Ergebnisse der vom EJPD in Auftrag gegebenen Untersuchungen im Rahmen der definitiven Festlegung ihres Jahresprogramms 2012 über einen allfälligen Handlungsbedarf für die Oberaufsicht zu befinden.
Die GPK-N hat anlässlich einer Informationsreise am 7. September 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi in Genf getagt.
Bild (obs/PVB/APC): Maria Roth-Bernasconi, Präsidentin GPK-N
(GPK, 09.09.2011)