GPK nimmt BFM-Reorganisation unter die Lupe

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Reorganisation des Bundesamts für Migration und nicht behandelte Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) beschloss, die Ergebnisse der vom EJPD in Auftrag gegebenen externen Untersuchung bezüglich der Nichtbehandlung von Asylgesuchen irakischer Staatsangehörigen zu verlangen. Auf deren Basis will die Kommission im Rahmen der Festlegung ihres Jahresprogramms 2012 über einen allfälligen Handlungsbedarf für die Oberaufsicht befinden. Zugleich nahm sie die Reorganisation des Bundesamts für Migration (BFM) als Thema in ihr Jahresprogramm 2012 auf.

Die GPK-N hat sich aufgrund der ver­schiedenen Bekanntmachungen der letzten Tage und Wochen mit dem BFM befasst und in der Folge zwei Be­schlüsse gefasst:

Einerseits hat die Kommission beschlossen, die Reorganisation des BFM in ihr Jahrespro­gramm 2012 aufzunehmen. Die zuständige Subkommission wird sich auf der Basis der vom EJPD bis dann ab­geschlos­senen externen Evaluation erneut mit der Reorganisation und ihren Auswir­kungen insbesondere auf die Personalsituation im BFM befassen.

Im Zusammenhang mit den nicht behandel­ten Asylgesuchen von irakischen Staatsangehöri­gen hat die GPK-N andererseits beschlossen, auf der Basis der Ergebnisse der vom EJPD in Auftrag ge­gebenen Untersuchungen im Rahmen der definitiven Festlegung ihres Jahres­programms 2012 über einen allfälligen Handlungsbedarf für die Oberaufsicht zu befinden.

Die GPK-N hat anlässlich einer Informationsreise am 7. September 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi in Genf getagt.

Bild (obs/PVB/APC): Maria Roth-Bernasconi, Präsidentin GPK-N

(GPK, 09.09.2011)