Unsere 16-jährige Tochter hat seit ein paar Monate einen Freund und nimmt nun die Antibabypille. Darüber sagte sie uns nichts. Durfte ihr der Frauenarzt die Pille ohne unsere Zustimmung verschreiben?

    0
    273

    Ja. Eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt darf auch einer Minderjährigen die Antibabypille verschreiben, sofern die junge Frau diesbezüglich urteilsfähig ist. Ein gesetzlich festgelegtes Alter für die Urteilsfähigkeit gibt es nicht. Sie ist immer aufgrund der konkreten Situation zu prüfen. Die Anforderungen an die Urteilsfähigkeit sind umso höher, je grösser die Tragweite einer Entscheidung ist.

    Bezüglich der Pille ist Ihre Tochter urteilsfähig, wenn sie den Zweck, die Wirkungen und Nebenwirkungen der Pille begreift. Und wenn sie versteht, wie sie diese einnehmen muss und welche Probleme auftreten können, wenn sie diese einmal vergisst. Bei einer 16-jährigen ist das sicher der Fall.

    Die Tatsache, dass sich Ihre Tochter an den Frauenarzt gewandt hat, um sich die Pille verschreiben zu lassen, weist bereits auf ihre Urteilsfähigkeit in diesem Bereich hin. Der Frauenarzt soll Ihre Tochter zwar beraten, muss aber nicht beurteilen, ob sie für eine Beziehung zum anderen Geschlecht reif genug ist.

    Auch hat der Arzt weder die Pflicht noch das Recht, den Eltern ohne Einwilligung der Tochter Auskunft darüber zu geben, ob diese bei ihm war und weshalb. Denn das Arztgeheimnis gilt auch gegenüber den Eltern.