Wem gehört was, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde?

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    Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst, bei der Auflösung der Ehe behält jeder Gatte sein Eigengut. Das sind Geschenke, Erbschaften und das, was ihm schon bei der Heirat gehörte. Zudem kann jeder Partner die Hälfte der Errungenschaft für sich beanspruchen. Darunter fallen Vermögenswerte, die während der Ehe, zum Beispiel durch arbeiten, erworben wurden.