Nein. Als Besuchsberechtigter sind Sie verpflichtet, die Kinder an ihrem Wohnort abzuholen und wieder zurückzubringen. Wenn die Kinder alt genug sind, können sie mit öffentlicher Verkehrsmitteln zu Ihnen kommen. Die Kosten dafür müssen Sie übernehmen.
Start Jedes zweite Wochenende habe ich das Besuchsrecht für meine drei Kinder. Meine...