Nicht grundsätzlich. Die Grosseltern können in ganz seltenen Ausnahmefällen ein Besuchsrecht durchsetzen und das auch nur, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Start Unser 12-jähriger Enkel will nicht mehr zu seinem Vater, unser Sohn, gehen....
Nicht grundsätzlich. Die Grosseltern können in ganz seltenen Ausnahmefällen ein Besuchsrecht durchsetzen und das auch nur, wenn dies dem Kindeswohl dient.