Ein Weinhändler hat mehrmals angerufen und wollte mich überreden, bei ihm Wein zu bestellen. Obwohl ich ablehnte, erhielt ich später mehrere Flaschen Wein mit Rechnung. Muss ich diese Rechnung bezahlen oder den Wein an den Absender zurückschicken?

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    Nein. Keines von beiden. Da Sie den Wein nicht bestellt haben, ist zwischen Ihnen und dem Weinhändler auch kein Vertrag zustande gekommen. Der Empfänger einer unbestellten Sache ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, aufzubewahren oder gar zu bezahlen. Aber: Wenn offensichtlich ist, dass Ihnen wertvolle Ware, zum Beispiel teurer Wein für mehrere hundert Franken, irrtümlich zugesandt wurde, müssen Sie den Absender informieren. Fordern Sie ihn mittels eingeschriebenen Brief auf, den Wein innert einer bestimmten Frist auf seine Kosten bei Ihnen abzuholen. Tut er das nicht, können Sie den Wein selber geniessen oder verschenken.