Ja, das müssen Sie. Bei Kaufverträge gibt es kein Umtauschrecht. Wenn ein Geschäft einen Pullover oder Radiowecker zurück nimmt, tut es das freiwillig und aus Kulanz. Finden Sie in dem Laden nichts Passendes, müssen Sie einen Gutschein akzeptieren. Anders ist es, wenn ein Gegenstand einen Mangel aufweist. Kann ihn der Verkäufer dann nicht gegen einen makellosen austauschen, muss er das Geld zurückgeben.
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