Einbürgerung nur für gut Integrierte

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Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes: Botschaft verabschiedet

altNur wer gut integriert ist, soll eingebürgert werden. Der Bundesrat will dies mit einem vollständig revidierten Bürgerrechtsgesetz sicherstellen. Der Gesetzesentwurf, den er am 04.03.2011 dem Parlament überwies, nennt klare und verbindliche Voraussetzungen für die Einbürgerung. Er setzt zudem einen Anreiz für eine rasche Integration, räumt Doppelspurigkeiten zwischen den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden aus und vereinfacht die Verfahren.

Der Bundesrat nahm am 04.03.2011 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952. Die laufende Totalrevision nimmt Rücksicht auf die Bestimmungen des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 und verfolgt namentlich die folgenden Ziele:

  • Nur erfolgreich integrierte Ausländerinnen und Ausländer erhalten das Schweizer Bürgerrecht:
    Gemäss Gesetzesentwurf können künftig nur noch Ausländerinnen und Ausländer um Einbürgerung ersuchen, die bereits eine Niederlassungsbewilligung, einen so genannten "Ausweis C", erlangt haben. Sie müssen zudem eine Reihe weiterer klarer Voraussetzungen erfüllen, die das Gesetz nennt, namentlich die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen, oder den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung.
           
  • Anreiz für die erfolgreiche Integration
    Wer sich besser integriert als andere, soll auch früher um eine Einbürgerung ersuchen können. Er kann dies gemäss Gesetzesentwurf schon nach acht Jahren Aufenthalt in der Schweiz tun, wenn er dann bereits eine Niederlassungsbewilligung hat. Diese Niederlassungsbewilligung kann üblicherweise erst nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt erworben werden - nur in Ausnahmefällen, bei guter Integration, bereits nach fünf Jahren.
         
  • Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Aufenthaltsfrist bei Wohnsitzwechsel
    Nach einem Wohnsitzwechsel sollen die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen maximal drei Jahre betragen. Zudem soll neu gelten, dass bei einem Wohnsitzwechsel die Gemeinde, in der das Einbürgerungsgesuch eingereicht worden ist, bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens zuständig bleibt. Damit wird dem heutigen Mobilitätsbedürfnis der betroffenen Personen und der Wirtschaft Rechnung getragen.
        
  • Verbesserter Datenaustausch
    Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die einen verbesserten Datenaustausch unter den mit dem Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes betrauten Behörden sowie weiteren anderen Behörden ermöglicht.
      
  • Verfahrensvereinfachungen
    Der Gesetzesentwurf sieht einen schweizweit einheitlichen Verfahrensablauf bei der Zusammenarbeit mit dem Bund vor. Zudem werden die Kompetenzen von Bund und Kantonen genauer festgelegt. Dadurch werden Leerläufe vermieden.

(Bundesrat, 04.03.2011)

Anmerkung:

Der Bundesrat will nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer einbürgern. Mit diesem Anliegen dürfte er im Parlament auf offene Ohren stossen. Einen schweren Stand wird die am 04.03.2011 vorgeschlagene Revision des Bürgerrechtsgesetzes aus anderen Gründen haben.

So will der Bundesrat eine Niederlassungsbewilligung zur Voraussetzung für die Einbürgerung machen. Schon für diesen C-Ausweis müssen Ausländerinnen und Ausländer in der Regel zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und eine gute Integration nachweisen. "Die Einbürgerung soll der letzte Schritt der Integration sein", erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Urheberin dieses Konzepts ist die SVP, deren parlamentarische Initiative von den Kommissionen beider Parlamentskammern angenommen worden ist. Opposition dagegen macht die Linke, für die nicht der Ausweis, sondern die Aufenthaltsdauer entscheidend ist. Die SP bezeichnete die Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung darum schon in der Vernehmlassung als "skandalös und nicht hinnehmbar".

Anreiz für Integration
Obwohl die SVP ihre Forderung erfüllt sieht, hat sie keine Freude am Revisionsentwurf. Um einen Anreiz für die rasche Integration zu schaffen, will der Bundesrat nämlich die für die Einbürgerung mindestens erforderliche Aufenthaltsdauer in der Schweiz von heute 12 auf 8 Jahre senken.

Obwohl davon nur Ausländerinnen und Ausländer profitieren sollen, die sich besonders schnell und problemlos integrieren, ist dies für die SVP "inakzeptabel", wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Die Hürden für die Einbürgerung würden damit nicht erhöht, sondern weiter gesenkt. Auch die FDP hat Widerstand gegen die kürzere Frist angekündigt.

Sommaruga, die dem Parlament die unter ihrer Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf ausgearbeitete Revision praktisch unverändert vorlegt, glaubt dennoch an die politischen Chancen der Vorlage. Das Parlament werde die Qualität des Entwurfs in der Beratung erkennen, zeigte sie sich überzeugt.

Sie setzt darauf, dank den klaren Anforderungen an die Integration eine Mehrheit dafür zu finden. Zu diesen gehört, dass die Ausländerin oder der Ausländer die Werte der Bundesverfassung respektieren und dies allenfalls auch schriftlich bezeugen muss.Formularende