Das wichtigste zur Mängelrüge

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Das Wichtigste zur Mängelrüge

Mängel können immer auftreten. Wichtig ist jedoch, dass der Bauherr oder Käufer das Werk nach der Vollendung oder bei der Übergabe sorgfältig prüft. Wird auf eine solche Prüfung verzichtet, kann ein Bauherr oder Käufer einen grossen Teil seiner Rechte verlieren.

Der Empfang einer eingeschriebenen Mängelrüge, in welchem der Bauherr dem Unternehmer mitteilt, das erstellte Werk sei mangelhaft, ist sicher für jeden Bauherrn und Unternehmer unangenehm.

Trotzdem ist es wichtig, dass der Bauherr und Käufer weiss, welche Elemente in einer Mängelrüge enthalten sein müssen. Der Unternehmer muss sich im Klaren sein darüber, wie er gegenüber einem Unterakkordanten eine Mängelrüge formulieren muss.

Begriff der Mängelrüge

Unter der Mängelrüge versteht man die Erklärung des Bestellers, er betrachte das abgelieferte Werk oder gegebenenfalls die gekaufte Sache als nicht vertragskonform, und er wolle für diese Abweichung vom Vertrag den Unternehmer resp. den Verkäufer haftbar machen.

Elemente der Mängelrüge

Eine Mängelrüge muss gewisse minimale Elemente enthalten, ansonsten ist sie unwirksam oder nur beschränkt wirksam. Zwar spricht das Gesetz in Art. 377 OR nur davon, der Besteller habe den Unternehmer von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen. Aufgrund von Lehre und Rechtsprechung hat sich aber ergeben, dass eine Mängelrüge weitere Elemente enthalten muss, damit sie alle Wirkungen, die eine Mängelrüge normalerweise hat, erreicht.

  • Genaue Beschreibung des Mangels (die allgemeine Feststellung, das Werk sei mangelhaft, genügt diesem Erfordernis nicht).
  • Feststellung, dass das Werk nicht vertragskonform sei.
  • Feststellung, dass man den Unternehmer für diesen Mangel haftbar mache.
  • Fristansetzung für die Behebung des Mangels, sofern der Besteller sich für die Nachbesserung entscheidet (sofern die SIA-Norm 118 Vertragsbestandteil ist, sollte bei der ersten Mängelrüge immer eine Fristansetzung mit aufgenommen werden).

Form der Mängelrüge

Die Mängelrüge sollte mit eingeschriebenem Brief erfolgen oder in einem unterzeichneten und gegengezeichneten Protokoll mit dem Unternehmer festgehalten werden. Sollte später vom Verkäufer oder Unternehmer bestritten werden, dass die Mängelrüge überhaupt oder rechtzeitig erfolgt sei, kann der Beweis der richtigen Zustellung der Mängelrüge nur mit einem gegengezeichneten Protokoll oder mit einem eingeschriebenen Brief erbracht werden.

Musterbrief Mängelrüge nach SIA-Norm 118

Mit diesem Musterbrief haben Sie eine gebrauchsfertige Vorlage für eine Mängelrüge unter Berücksichtigung der SIA-Norm 118 zur Verfügung, mit der Sie keine wichtigen Inhalte vergessen. Sparen Sie Zeit und passen Sie diese Mängelrüge in wenigen Handgriffen auf Ihre Bedürfnisse an.

 

Einschreiben

 

Herr
Hans Grün
Gärtnerei
Musterstrasse 77

8001 Zürich

 

Musterstadt, 16. Juni 2011

Mängelrüge Baustelle Auw, Gärtnerarbeiten

Sehr geehrter Herr Grün

Sie haben an oben erwähntem Objekt gemäss Werkvertrag vom 01.03.2011 die Gärtnerarbeiten ausgeführt.

Wir zeigen Ihnen hiermit an, dass an den Arbeiten bis jetzt folgende Mängel entdeckt wurden:

(Genaue Beschreibung der bekannten Mängel. Die Feststellung, dass das Werk mangelhaft ist, genügt nicht!)

 

 

Das Werk wird daher als nicht vertragskonform erkannt, von der Bauherrschaft nicht akzeptiert und Sie für die Mängel haftbar gemacht.

Wir fordern Sie hiermit auf, die Mängel bis zum 17. Juli 2011 zu beheben und bezüglich der detaillierten Arbeitsausführung vorgängig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Die durch diesen Mangel entstehenden Aufwendungen der Bauherrschaft, des Architekten und Bauingenieurs sowie der anschliessenden Nebenunternehmer werden wir Ihnen belasten.

Alle weiteren Rechte behalten wir uns namens der Bauherrschaft ausdrücklich vor.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

M. Meier, Architekt

(16.06.2011)