Werkabnahme - Das müssen Sie wissen
Die Abnahme stellt im Rahmen eines Werkvertrags einen wichtigen Zeitpunkt dar, da mit der Abnahme wesentliche Änderungen in den gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien eintreten.
Zwar kann die Abnahme formlos erfolgen, allerdings sind damit sowohl für den Unternehmer wie auch für den Besteller erhebliche Nachteile verbunden, denn mit einer formlosen Abnahme verzichtet man auf das Festhalten wesentlicher Tatsachen, die im Rahmen des Abschlusses eines Werkvertrags eine entscheidende Rolle spielen.
Hinweis
Es wird dringend empfohlen, im Rahmen einer Abnahme ein von beiden Parteien unterzeichnetes Protokoll zu erstellen und dort festzuhalten, inwieweit bei der Abnahme Mängel festgestellt wurden, oder ob das Werk mängelfrei ist.
Gemäss der SIA-Ordnung 102 (Honorarordnung für Architekten) obliegt dem Architekten im Rahmen der Bauleitung das Protokollieren von Abnahmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Protokollieren der Feststellungen im Rahmen der Abnahme und der eigentlichen Abnahme. Je nach Situation ist der Architekt nicht berechtigt, die eigentliche Abnahme selbständig durchzuführen. In vielen Fällen bedarf es dazu der ausdrücklichen Zustimmung des Bauherrn.
Achtung
Bei einmaligen und unerfahrenen Bauherren darf der Unternehmer nicht davon ausgehen, dass der Architekt oder der Bauleiter berechtigt seien, ohne ausdrückliche Vollmacht des Bauherrn das Werk selbstständig abzunehmen.
Gerade bei der Abnahme ist davon auszugehen, dass die Bauherrschaft dem Architekten die Kompetenz zur Vornahme der Abnahme nicht überträgt. Deshalb ist zu erwarten, dass anlässlich der Abnahme entweder die Bauherrschaft oder deren ausdrücklich ernannte Vertreter anwesend sind. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, muss zumindest verlangt werden, dass das Abnahmeprotokoll nicht nur vom Architekten, sondern anschliessend auch von der Bauherrschaft ausdrücklich unterzeichnet wird.
Checkliste mit Übersichtspunkten zur Werkabnahme
Pos. |
Bauteil |
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1. |
UMGEBUNG |
1.1 |
Umgebungsbauwerke |
1.2 |
Ver- und Entsorgungsleitungen im Grundstück sowie Sickerleitung mit -packung (Kanalisation im Gebäude ist unter Pos. 2.2) |
1.3 |
Grünflächen und Bepflanzungen |
1.4 |
Hartflächen wie Strassen, Plätze, Hauszugänge, etc. |
1.5 |
Einfriedigungen |
1.6 |
Elektro- und Wasserinstallationen |
1.7 |
Ausstattungen und Geräte |
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2. |
GEBÄUDE BIS OBERKANT BODENPLATTE |
2.1 |
Fundamente und Bodenplatten |
2.2 |
Kanalisation im Gebäude |
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3 |
KELLER, HEIZUNG, WASCHKÜCHEN, GARAGEN, GEWERBERÄUME, ETC. |
3.1 |
Konstruktionen und Materialien |
3.2 |
Wand- und Deckenoberflächen |
3.3 |
Dämmungen, Sperren und Bremsen für Wärme, Schall, Feuchtigkeit, etc. |
3.4 |
Licht- und Ausstiegsschächte, Fluchtrohre, etc. |
3.5 |
Kellerunterteilungen |
3.6 |
Boden- und Sockeloberflächen |
3.7 |
Lagerung Brennstoffe |
3.8 |
Wärmeerzeugung |
3.9 |
Wärmeverteilung und -abgabe |
3.10 |
Versorgung Gas, Wasser, etc. |
3.11 |
Entsorgung Wasser (hochliegende Sammelleitungen und Fallstränge) |
3.12 |
Tore, Türen, Fenster, etc. allgemein (Sicherheitstechnik in Pos. 3.13) |
3.13 |
Tore, Türen, Fenster, etc. bezüglich Sicherheitstechnik |
3.14 |
Allgemeine Schreinerarbeiten |
3.15 |
Elektrische Einrichtungen |
3.16 |
Wascheinrichtungen und Trocknerraum oder -anlage |
3.17 |
Einrichtungen Luftschutzkeller |
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4. |
GEMEINSCHAFTS-, FITNESS-, BASTELRÄUME, ETC. |
4.1 |
Dampfbad |
4.2 |
Fitnessräume |
4.3 |
Bastel-, Arbeits- und Büroräume |
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5. |
TREPPENHAUS UND AUFZUGSANLAGE |
5.1 |
Treppenhauswände |
5.2 |
Treppenhausverglasungen |
5.3 |
Treppenläufe und Podeste mit Geländern und Handläufen |
5.4 |
Treppenhaus-Eingangstüren, Wohnungstüren, Fenster, etc. allgemein (Sicherheitstechnik in Pos. 5.5) |
5.5 |
Tore, Türen, Fenster, etc. bezüglich Sicherheitstechnik |
5.6 |
Elektrische Einrichtungen |
5.7 |
Aufzugsanlagen |
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6. |
WOHNGESCHOSSE MIT GEWERBERÄUMEN |
6.1 |
Konstruktionen und Materialen |
6.2 |
Wand- und Deckenoberflächen |
6.3 |
Dämmungen, Sperren und Bremsen für Wärme, Schall, Feuchtigkeit, etc. |
6.4 |
Bodenbeläge |
6.5 |
Wärmeverteilung und -abgabe |
6.6 |
Wasser-, Warmwasser- und Gasverteilung |
6.7 |
Entsorgung Wasser (horizontale Verteilleitungen und Fallstränge) |
6.8 |
Innentüren und Fenster |
6.9 |
Wetter- und Sonnenschutz |
6.10 |
Fenster, Rollläden, etc. hinsichtlich Sicherheitstechnik |
6.11 |
Küchen |
6.12 |
Bäder und WC-Abluftanlagen |
6.13 |
Cheminéeanlagen, Cheminée-, Kachelöfen, etc. |
6.14 |
Balkone, Loggien |
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7. |
DACH |
7.1 |
Steildach |
7.2 |
Flachdach |
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8. |
FASSADEN |
8.1 |
Fassadenaussenflächen mit Maler-, Spenglerarbeiten, etc. |
8.2 |
Wetter- und Sonnenschutz |
8.3 |
Balkone, Loggien |
26.06.2011